Leistungen der Kriegsopferfürsorge

Wirtschaftliche Hilfen an Kriegsopfer, diesen Gleichgestellte sowie Angehörige und Hinterbliebene

Die Kriegsopferfürsorge stellt die angemessene wirtschaftliche Versorgung in allen Lebenslagen für die Anspruchsberechtigten sicher.

Zuständig für die Gewährung der Leistung ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) in Münster.
Vorsprachen und die Abgabe von Unterlagen sind bei den Sozialbüros des Sozialamtes möglich. Der Antrag bzw. die Unterlagen werden dann von dort an den Landschaftsverband Westfalen Lippe weitergeleitet.


Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge beinhalten:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt ( Ergänzende Hilfe)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Hilfen
  • Krankenhilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Altenhilfe
  • Erziehungsbeihilfe
  • Wohnungshilfe
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • KFZ-Anschaffungshilfe
  • Benzin-, Fahrkostenbeihilfe
  • Erholungshilfe

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