Gemeindebestattung
Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige
Es kommt immer wieder vor, dass die Bestattung eines Verstorbenen von den Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen gem. § 13(3) Bestattungsgesetz NRW) geregelt wird oder keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind, so dass das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung der Leiche veranlassen muss.