Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Einrichten einer Haltverbotszone nach § 45 Absatz 1 bis 3 Straßenverkehrsordnung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Die Antragstellung für eine verkehrsrechtliche Anordnung betreffend einer temporäre Haltverbotszone für Umzüge kann durch eine Umzugsfirma, einen Dienstleister oder einen Verkehrsabsicherer erfolgen. Nach erfolgter Antragstellung erhalten Sie von der Straßenverkehrsbehörde die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung, welche Sie zur Aufstellung der entsprechenden Haltverbotsschilder (Zeichen 283) berechtigt. Haltverbotsschilder sind durch eine von der antragstellenden Person zu beauftragende Verkehrsfachfirma aufzustellen. Bitte beachten Sie, dass die hierdurch anfallenden Kosten kein Bestandteil der unten aufgeführten Genehmigungsgebühren sind und zusätzlich anfallen.
Die Einrichung einer Haltverbotszone hat mind. 3 Tage vor dem gewünschten Datum (Aufstelltag wird nicht mitgerechnet) durch Aufstellen des Haltverbotsschildes zu erfolgen, wofür von der antragstellenden Person/Firma eine Verkehrsfachfirma zu beauftragen ist.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt mind. 30,00 Euro für einen Tag und 40,00 EUR für mehrere Tage.
Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag inkl.:
- Angabe der genauen Örtlichkeit
- Angabe zu Datum und Zeitraum
- Angabe bzgl. der Länge der benötigten Haltverbotszone
Fristen
Der Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung betreffend einer temporäre Haltverbotszone für Umzüge sollte 20 Werktage vor dem gewünschten Gültigkeitszeitraum vorliegen. Die Beschilderung muss 3 volle Tage vor dem benötigten Termin aufgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Absatz 1 bis 3 Straßenverkehrsordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Handwerkerparkausweis, Befahren Fußgängerzonen, Halterverbot Umzüge
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Öffnungszeiten nur nach Terminvereinbarung.
Häufig gestellte Frage
Können Privatpersonen ebenfalls ein Halteverbot beantragen?
Nein. Da die Beschilderung von einer Fachfirma aufzustellen ist, ist eine Antragstellung über ein Unternehmen/Dienstleister erforderlich.
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