Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. vom Ferienfahrverbot für LKW
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Grundsätzlich dürfen Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen (einschließlich etwaiger Anhänger) in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr nicht verkehren.
Das Verbot gilt auch an Samstagen innerhalb der Hauptferienzeit vom 01. Juli bis 31. August eines Jahres in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr für festgelegte Strecken auf Autobahnen und Bundesstraßen.
Ausnahmen von diesem Verbot gelten für:
1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
2. die Beförderung von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen und lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leicht verderblichem Obst und Gemüse,
3. die Beförderung von Material der Kategorie 1 nach Art. 8 bzw. Art. 9 lit. f) Nr. i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)
4. den Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles,
5. den Transport von lebenden Bienen,
6. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach den Nummern 2 bis 5 stehen,
7. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
In übrigen dringenden Fällen können einzelfallabhängig Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot auf Antrag genehmigt werden.
Nachweise über die Dringlichkeit der Beförderung sind vorzulegen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
(Gebühren je Tag & FZ. bis max. Betrag der DauerAG)
Ausnahmegenehmigungen gem. § 30 Abs. 3 StV Fahrverbot für LKW über 7,5t bzw. LKW mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen 00:00 bis 22:00 Uhr
Geltungsbereich Dortmund:
Einzelausnahmegenehmigung: 25,00 €
Dauerausnahmegenehmigung (1 Jahr): 260,00 €
Geltungsbereich NRW:
Einzelausnahmegenehmigung: 30,00 €
Dauerausnahmegenehmigung (1 Jahr): 320,00 €
Geltungsbereich BRD:
Einzelausnahmegenehmigung: 35,00 €
Dauerausnahmegenehmigung (1 Jahr): 360,00 €
Ausnahmegenehmigungen gem. § 1 Ferienreiseverordnung - gilt jedes Jahr vom 01.07. bis einschließl. 31.08. - Fahrverbot für LKW über 7,5t bzw. LKW mit Anhänger auf bestimmten BAB & Bundesstraßen samstags von 07:00 bis 20:00 Uhr
Geltungsbereich Dortmund:
Einzelausnahmegenehmigung: 25,00 €
Dauerausnahmegenehmigung (1 Jahr): 150,00 €
Geltungsbereich NRW:
Einzelausnahmegenehmigung: 30,00 €
Dauerausnahmegenehmigung (1 Jahr): 179,00 €
Geltungsbereich BRD:
Einzelausnahmegenehmigung: 35,00 €
Dauerausnahmegenehmigung (1 Jahr): 179,00 €
Informationsblätter
Unterlagen
Dem Antrag auf eine Einzelgenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Fracht- und Begleitpapiere
- Fahrzeugschein/e (Im Falle von ausländischen Kraftfahrzeugen, in deren Zulassungspapieren das zulässige Gesamtgewicht sowie die zulässige Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.)
- Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung
Wird ein Antrag auf Dauerausnahmegenehmigung gestellt sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen:
- Nachweis über die Notwendigkeit der regelmäßigen Beförderung
- Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung (z.B. durch eine Bescheinigung der Industrie- u. Handelskammer)
Fristen
Wenn die Unterlagen vollständig sind, erfolgt eine Bearbeitung zeitnah.
Voraussetzungen
- Antragstellung lt. Vordruck
Rechtsgrundlagen
§ 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO i. V. m. § 30 Abs. 3 StVO bzw. § 1 der Vorschrift zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung)
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Güter- und Personenverkehr
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Weitere Services
Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
Abwehr von Großschadensereignissen
Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).
„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.
Online-Service
Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Alle Informationen zum Thema Altersrente für Frauen: Rechtsgrundlagen, Online-Antrag, Voraussetzungen & weitere Details. Hier erfahren Sie mehr.
Online-Service
Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
Online-Service
Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Informationen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit im Überblick. Details - z. B. Voraussetzungen & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.