Steuerrecht
Hebesatz für Grundsteuer B soll einheitlich bleiben
Keine Mehreinnahmen für die Stadt
Damit setzt die Stadt die Erwartung der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik um, das Grundsteueraufkommen neutral zu halten. Das bedeutet: Trotz neuer Bewertungsregeln für den Grundbesitz wird die Stadt durch die Grundsteuer keine Mehreinnahmen haben, sondern ihr Grundsteueraufkommen konstant halten. Der Rat wird in seiner Dezember-Sitzung über die Hebesätze und die Hebesatzsatzung entscheiden.
Das Land hatte den Kommunen mit einem neuen Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Die Stadt Dortmund hat diese Möglichkeit abgewogen, macht jedoch keinen Gebrauch davon. Der Grund: Ein vom Städtetag NRW erstelltes Rechtsgutachten wirft verfassungsrechtliche Risiken auf, so dass eine absolut rechtssichere Festsetzung der Grundsteuer nicht garantiert wäre.