Haushalt
Stadt Dortmund plant 2024 mit Investitionen in Schulen, Kitas und den ÖPNV
Die Stadt Dortmund hat ihre Finanzpläne für das kommende Jahr unter Dach und Fach. Der Haushaltsplanentwurf für 2024 wurde am Mittwoch, 8. November, dem Rat der Stadt vorgestellt.
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Nun beraten die politischen Gremien weiter, so dass der Haushalt 2024 voraussichtlich in der Ratssitzung am 22. Februar beschlossen werden kann. Nach aktuellem Stand muss die Stadt Dortmund weiterhin kein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Die Bezirksregierung Arnsberg als Aufsichtsbehörde muss den Haushalt nicht genehmigen, sondern die Stadt muss ihren Haushaltsplan 2024 dort nur anzeigen (nach § 80 Abs. 5 GO NRW). Der Grund dafür: Der geplante Jahresfehlbedarf liegt in keinem Planjahr über der 5-Prozent-Grenze (§ 76 GO NRW).
Bei den Haushaltsplanungen war ein wichtiges Ziel der Stadtverwaltung, die Bürger*innen nicht stärker zu belasten. Die Entgelte für viele städtische Leistungen werden laut aktueller Planung weitestgehend nicht erhöht. Die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben unverändert (auf Stand von 2015).
Ausschüttung via DSW21
Die Haushaltsplanungen 2024 zeigen überproportional gestiegene Aufwendungen – und Erträge, die das nicht im gleichen Maße ausgleichen können. Daher gab es nur zwei Szenarien für den Haushalt: entweder eine deutliche Mehrbelastung für Bürger*innen und Unternehmen, oder die Realisierung von Erträgen aus städtischen Konzernen.
Die Stadt wird also auf hohe jährliche Ausschüttungen durch die Stadttochter DSW21 zurückzugreifen. Für 2024 kalkuliert die Stadtverwaltung mit einer Ausschüttung von 50 Millionen Euro. Ab 2025 wird mit einer Ausschüttung von 150 Millionen Euro pro Jahr gerechnet. Schon zur Haushaltsplanung 2025 wird eine immense Herausforderung sein, dass die Ausschüttung im Planjahr 2028 wieder entfällt.
Die Ausschüttungen der DSW21 sollen nach dem Prinzip "Schütt-aus-Hol-zurück" laufen, also mit einer späteren Rückzahlung an die Stadttochter.
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Haushaltsjahr 2024
Für 2024 weist die Haushaltssatzung einen Fehlbedarf von rund 159,2 Millionen Euro aus. Dieser wird über die Ausgleichsrücklage ausgeglichen. Die vergangenen Jahre brachten positive Jahresergebnisse, deshalb beträgt die Rücklage zum 1. Januar 2024 rund 317,6 Millionen Euro.
Damit der Haushalt 2024 sicher aufgestellt und in Arnsberg nur angezeigt werden muss, wurden (Mehr-)Bedarfe äußerst zurückhaltend geplant. Zudem wurden die Ertragsziele ambitioniert kalkuliert und weitere Ausschüttungen berücksichtigt. Auch mussten die Mittel der Bezirksvertretungen einmalig um 3 Millionen Euro verringert werden. Zuerst sollen noch Mittel aus den Vorjahren verbraucht werden.
Wo wird das Geld investiert?
Im Kernhaushalt ist 2024 ein Investitionsvolumen von 447,1 Millionen Euro vorgesehen. Dieses liegt um 157,3 Millionen Euro höher als noch im Haushaltsplan 2023 (Planjahr 2024) anvisiert. Grundlage für das höhere Volumen ist unter anderem die DSW21-Ausschüttung. Sie schlägt sich mit 50 Millionen Euro auf den Investitionssaldo nieder, da die Rückzahlung an die Stadttochter DSW21 investiv erfolgt.
Unter anderem sind diese weiteren Investitionen für 2024 geplant:
- 162,3 Millionen Euro für den Hochbau, z. B. für den Bau von Schulen, Sport-/Turn- und Gymnastikhallen oder Kindertageseinrichtungen
- 83,8 Millionen Euro für den Tiefbau, hier insbesondere für das Programm "Kommunale Schiene" (67,0 Millionen Euro)
Zur Finanzierung der städtischen Investitionen sind im Haushaltsjahr 2024 Kredite von 280,7 Millionen Euro vorgesehen – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.
Effekte zugunsten und zulasten des Haushalts
Einen positiven Einfluss auf die Haushaltssituation haben hohe Gewerbesteuererträge, Gewinne aus dem Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds und die gute Entwicklung der Einkommenssteuer.
Allein durch die Gewerbesteuer konnten pro Jahr zwischen 23 und 28,5 Millionen Euro (inklusive Gewerbesteuerumlage) Verbesserungen im Haushaltsplanentwurf 2024 berücksichtigt werden.
Einen negativen Einfluss auf die Haushaltssituation haben u.a. der Tarifabschluss TvöD und die angenommene Übertragung auf Beamt*innen sowie die negative Entwicklung im Bereich Schlüsselzuweisungen, LWL-Umlage und Zinsen.
Land entscheidet über Isolierung von Kosten
Das Auslaufen des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes (NKF-CUIG) hat zudem zur Folge, dass corona- und kriegsbedingte Belastungen nicht mehr vom Haushalt isoliert werden können. Mit Schreiben vom 5.7.2023 haben die kommunalpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und GRÜNEN die Kommunen darüber informiert, dass keine weitere Verlängerung dieser Regelungen beabsichtigt ist.
Die geplanten kriegsbedingten Belastungen (60,5 Mio. Euro bis 92,7 Mio. Euro) müssen nun unmittelbar aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Zusätzlich wirkt sich die voraussichtlich ab 2026 erfolgende Abschreibung aller isolierten corona- und kriegsbedingten Belastungen über 50 Jahre auf den städtischen Haushalt aus. Der voraussichtliche Abschreibungsbetrag der Bilanzierungshilfe ab dem Haushaltsjahr 2026 beläuft sich nach derzeitigem Stand auf 5,1 Mio. Euro pro Jahr.
Fazit und Ausblick auf die kommenden Jahre
Die Einnahmen und Ausgaben des städtischen Haushalts werden auch in den kommenden Jahren von Unwägbarkeiten und Risiken geprägt sein, zum Beispiel wegen der Migrations- und Flüchtlingslage. Entscheidend wird sein, ob und wie Bund und Land NRW die Kommunen in Zukunft finanziell entlasten.
Schon jetzt ist absehbar, dass für die Haushaltsplanung 2025 und die folgenden Planjahre Potenziale für mehr Erträge erschlossen werden müssen. Bei höheren Aufwendungen ohne Ausgleich droht der Stadt die Haushaltssicherung.
Ausführliche Informationen unter
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