Umweltamt
Abfall
Unsere heutige Industrie- und Konsumgesellschaft erzeugt Abfälle in großen Mengen. Unter Abfall versteht man bewegliche Sachen, deren sich die*der Besitzer*in entledigen will oder deren geordnete Entsorgung insbesondere zum Schutz von Mensch und Umwelt geboten ist.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sind sie umweltverträglich zu entsorgen. Unter dem Begriff Abfallentsorgung versteht man die Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
Die kommunalen Aufgaben der Abfallentsorgung wie die Leerung der Mülltonnen, der Betrieb der Bringhöfe, die Sperrmüllentsorgung und vieles mehr werden in Dortmund vom städtischen Tochterunternehmen
Die behördlichen Regelungs- und Überwachungsaufgaben des Abfallrechtes nimmt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde beim städtischen Umweltamt wahr.