Wohnberechtigungsschein (WBS)
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Sie die Einkommensgrenze einhalten. Zudem muss die Wohnung, die Sie beziehen möchten, für Ihren Haushalt angemessen groß sein.
Fragen rund um den Wohnberechtigungsschein
Links und Gesetzesgrundlage
Hinweis
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Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumvermittlung WBS
Anschrift:
Südwall
2-4
44137 Dortmund
44137 Dortmund
Innerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 0231 50-16200 möglich
Öffnungszeiten:
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Montagbis und bis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
dienstags ab 13 Uhr nur mit Termin.
Innerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 0231 50-16200 möglich.
Individuelle Termine sind nach Vereinbarung möglich.