Amt für Wohnen

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Sie die Einkommensgrenze einhalten. Zudem muss die Wohnung, die Sie beziehen möchten, für Ihren Haushalt angemessen groß sein.

Fragen rund um den Wohnberechtigungsschein

Hinweis
Hinweis

Wenn Sie persönlich vorbeikommen möchten, ist dies nur in Ausnahmefällen möglich und Sie müssen vorher zwingend telefonisch unter der Rufnummer 0231 50-16200 einen Termin vereinbaren.

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumvermittlung WBS

Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund

Innerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 0231 50-16200 möglich

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    Innerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 0231 50-16200 möglich.

    Individuelle Termine sind nach Vereinbarung möglich.

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