Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot
Für jeden Abriss, Leerstand oder jede Umnutzung von Wohnraum ist eine gesonderte Genehmigung des Amtes für Wohnen erforderlich.
Bereits seit dem 30. Juni 2012 gilt in Dortmund grundsätzlich ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Eine Zweckentfremdung ist jede andere Nutzung von Wohnraum als eine Wohn-Nutzung (Abbruch, Umwandlung, Leerstand). Planen Sie ein derartiges Vorhaben, müssen Sie einen Antrag auf Zweckentfremdung bei uns stellen.
Wichtig: Ein Verfahren beim Bauordnungsamt ist unabhängig von unserem Verfahren. Eine eventuelle Genehmigung des Bauordnungsamtes ersetzt nicht die zwingend notwendige Genehmigung gemäß der
Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (WohnStG NRW) wurden die Handlungsmöglichkeiten gegen verstärkt auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum, insbesondere der Kurzzeitvermietung, erweitert. Neben einigen anderen Kommunen in NRW haben auch wir von der im WohnStG enthaltenen Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine auf dieses Gesetz abgestimmte Wohnraumschutzsatzung erlassen. Für Sie hat das zur Folge, dass Sie - neben den bisher bestehenden Regelungen - für eine Kurzzeitvermietung seit dem 01. Juli 2022 zwingend eine Wohnraum-Identitätsnummer benötigen.
Fragen & Antworten
Wann liegt eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor?
Jede andere Nutzung von Wohnraum ausser der Wohn-Nutzung ist im rechtlichen Sinne eine Zweckentfremdung. Dazu gehört beispielsweise eine Umwandlung von Wohnraum in ein Büro oder einen Gewerberaum. Aber auch der Abbruch oder ein Leerstand eines Hauses oder einer Wohnung fallen ebenso darunter, wie eine Nutzung zur Kurzzeitvermietung. Dazu gehört insbesondere die Vermietung als Ferienwohnung, Gästezimmer oder für eine von vornherein nur kurzfristig oder vorübergehend angelegte Unterbringung, z.B. für Montage- oder Saisonarbeitende.
Nach den Bestimmungen des WohnStG NRW in Verbindung mit unserer Wohnraumschutzsatzung ist die zweckfremde Nutzung von Wohnraum grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann hierfür durch uns eine Genehmigung erteilt werden. Erfolgt eine Zweckentfremdung ohne die nötige Genehmigung durch uns, handeln Sie ordnungswidrig.
Den Antrag für einen Abbruch, eine Umwandlung zu Büro- oder Gewerberäumen oder einen länger andauernden Leerstand können Sie formlos oder über das Online-Antragsverfahren stellen. Sie finden es hier im
Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, ist zwingend eine Anmeldung unter der Rufnummer 0231 50-23920 erforderlich.
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnungsaufsicht
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Wohnungsaufsicht ist während der Öffnungszeiten für Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter den oben angegebenen Telefonnummern geöffnet.
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis
-
MittwochGeschlossen
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Dienstag ab 13 Uhr nur mit Termin.
Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.
Sie haben Fragen zum Wohnen in Dortmund? Hier finden Sie alle Kontaktinformationen des Amts für Wohnen. Ihr direkter Draht zu Experten und Beratung.
Entdecken Sie unsere Dienstleistungen: Abwasser- und Niederschlagswasserbewirtschaftung in Dortmund für Umweltschutz und Sicherheit!
Erhalten Sie wichtige Informationen zum Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot in Dortmund. Genehmigungen sind erforderlich. Erfahren Sie mehr.
Gebäudeeinmessung, amtliche Grenzanzeige & mehr – hier erhalten Sie einen Überblick der Services des Vermessungs- & Katasteramtes in Dortmund.
Entdecken Sie innovative gemeinschaftliche Wohnprojekte in Dortmund und lassen Sie sich inspirieren. Erfahren Sie hier mehr!
Ihr Rundum-Service beim Amt für Wohnen in Dortmund: Von der Beratung bis zur Antragsstellung. Finden Sie hier alle Dienstleistungen auf einen Blick.
Erfahren Sie alles über die Wohnraumidentitätsnummer und die Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen gemäß den aktuellen Gesetzen in NRW.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Stadtentwässerung der Stadt Dortmund.
Erfahren Sie alles über Wohngeld in Dortmund. Mit der Wohngeldreform 2023 steht mehr Menschen Unterstützung zu.
Kontaktinformationen für alle Anliegen rund um städtische Immobilien. Sprechen Sie uns an!
Erfahren Sie mehr über das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 und wie es bezahlbaren Wohnraum in der Stadt fördert.
Infos für Bauinteressierte, aktuelle Bauleitlinien und mehr: Hier finden Sie eine Übersicht der Themen des Fachbereichs Liegenschaften in Dortmund.
Kostenlose Wohnberatung im Kreuzviertel Dortmund für Anpassungen an Ihre Wohnung/ Haus für Senioren, Pflegebedürftige & Menschen mit Behinderungen.
Ihr direkter Zugang zu allen wichtigen Unterlagen: Hier finden Sie Links & Downloads des Amtes für Wohnen in Dortmund. Formulare, Infos und mehr.