Amt für Wohnen
  1. Themen
  2. Wohnen
  3. Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot

Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot

Für jeden Abriss, Leerstand oder jede Umnutzung von Wohnraum ist eine gesonderte Genehmigung des Amtes für Wohnen erforderlich.

Bereits seit dem 30. Juni 2012 gilt in Dortmund grundsätzlich ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Eine Zweckentfremdung ist jede andere Nutzung von Wohnraum als eine Wohn-Nutzung (Abbruch, Umwandlung, Leerstand). Planen Sie ein derartiges Vorhaben, müssen Sie einen Antrag auf Zweckentfremdung bei uns stellen.

Wichtig: Ein Verfahren beim Bauordnungsamt ist unabhängig von unserem Verfahren. Eine eventuelle Genehmigung des Bauordnungsamtes ersetzt nicht die zwingend notwendige Genehmigung gemäß der Wohnraumschutzsatzung, 208 KB, PDF der Stadt Dortmund von uns.

Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (WohnStG NRW) wurden die Handlungsmöglichkeiten gegen verstärkt auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum, insbesondere der Kurzzeitvermietung, erweitert. Neben einigen anderen Kommunen in NRW haben auch wir von der im WohnStG enthaltenen Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine auf dieses Gesetz abgestimmte Wohnraumschutzsatzung erlassen. Für Sie hat das zur Folge, dass Sie - neben den bisher bestehenden Regelungen - für eine Kurzzeitvermietung seit dem 01. Juli 2022 zwingend eine Wohnraum-Identitätsnummer benötigen.

Fragen & Antworten

Wann liegt eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor?

Jede andere Nutzung von Wohnraum ausser der Wohn-Nutzung ist im rechtlichen Sinne eine Zweckentfremdung. Dazu gehört beispielsweise eine Umwandlung von Wohnraum in ein Büro oder einen Gewerberaum. Aber auch der Abbruch oder ein Leerstand eines Hauses oder einer Wohnung fallen ebenso darunter, wie eine Nutzung zur Kurzzeitvermietung. Dazu gehört insbesondere die Vermietung als Ferienwohnung, Gästezimmer oder für eine von vornherein nur kurzfristig oder vorübergehend angelegte Unterbringung, z.B. für Montage- oder Saisonarbeitende.

Nach den Bestimmungen des WohnStG NRW in Verbindung mit unserer Wohnraumschutzsatzung ist die zweckfremde Nutzung von Wohnraum grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann hierfür durch uns eine Genehmigung erteilt werden. Erfolgt eine Zweckentfremdung ohne die nötige Genehmigung durch uns, handeln Sie ordnungswidrig.

Den Antrag für einen Abbruch, eine Umwandlung zu Büro- oder Gewerberäumen oder einen länger andauernden Leerstand können Sie formlos oder über das Online-Antragsverfahren stellen. Sie finden es hier im Serviceportal unter Online Services und Formulare.

Hinweis

Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, ist zwingend eine Anmeldung unter der Rufnummer 0231 50-23920 erforderlich.

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnungsaufsicht

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - Informierbar
  • Die Wohnungsaufsicht ist während der Öffnungszeiten für Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter den oben angegebenen Telefonnummern geöffnet.

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      Geschlossen
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Dienstag ab 13 Uhr nur mit Termin.

    Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.

    Mehr zum Thema

    Wohnen für Menschen mit Behinderungen

    Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.

    Kontakt

    Sie haben Fragen zum Wohnen in Dortmund? Hier finden Sie alle Kontaktinformationen des Amts für Wohnen. Ihr direkter Draht zu Experten und Beratung.

    Services

    Entdecken Sie unsere Dienstleistungen: Abwasser- und Niederschlagswasserbewirtschaftung in Dortmund für Umweltschutz und Sicherheit!

    Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot

    Erhalten Sie wichtige Informationen zum Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot in Dortmund. Genehmigungen sind erforderlich. Erfahren Sie mehr.

    Services

    Gebäudeeinmessung, amtliche Grenzanzeige & mehr – hier erhalten Sie einen Überblick der Services des Vermessungs- & Katasteramtes in Dortmund.

    Vorstellung einzelner Projekte

    Entdecken Sie innovative gemeinschaftliche Wohnprojekte in Dortmund und lassen Sie sich inspirieren. Erfahren Sie hier mehr!

    Services

    Ihr Rundum-Service beim Amt für Wohnen in Dortmund: Von der Beratung bis zur Antragsstellung. Finden Sie hier alle Dienstleistungen auf einen Blick.

    Wohnraumidentitätsnummer

    Erfahren Sie alles über die Wohnraumidentitätsnummer und die Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen gemäß den aktuellen Gesetzen in NRW.

    Kontakt

    Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Stadtentwässerung der Stadt Dortmund.

    Wohngeld

    Erfahren Sie alles über Wohngeld in Dortmund. Mit der Wohngeldreform 2023 steht mehr Menschen Unterstützung zu.

    Kontakt

    Kontaktinformationen für alle Anliegen rund um städtische Immobilien. Sprechen Sie uns an!

    Kommunales Wohnkonzept Dortmund

    Erfahren Sie mehr über das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 und wie es bezahlbaren Wohnraum in der Stadt fördert.

    Themen

    Infos für Bauinteressierte, aktuelle Bauleitlinien und mehr: Hier finden Sie eine Übersicht der Themen des Fachbereichs Liegenschaften in Dortmund.

    Wohnberatungsstelle Kreuzviertel

    Kostenlose Wohnberatung im Kreuzviertel Dortmund für Anpassungen an Ihre Wohnung/ Haus für Senioren, Pflegebedürftige & Menschen mit Behinderungen.

    Links & Downloads

    Ihr direkter Zugang zu allen wichtigen Unterlagen: Hier finden Sie Links & Downloads des Amtes für Wohnen in Dortmund. Formulare, Infos und mehr.