Amt für Wohnen

Mietspiegel

Der qualifizierte Dortmunder Mietspiegel bietet eine Übersicht über die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten) für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet.

Die Vergleichsmiete hängt von vielen verschiedenen Kriterien ab, die den Mietpreis erhöhen oder auch senken können. Zu berücksichtigen sind die Art der Wohnung, Baujahr, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit.

Beim Dortmunder Mietspiegel handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen aufgestellt und von den daran beteiligten Institutionen anerkannt. Die Erstellung erfolgte unter Mitwirkung des Arbeitskreises Mietspiegel, der sich aus den Interessensverbänden der Mieter*innen und Vermieter*innen sowie dem Amt für Wohnen und dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund zusammensetzt und wurde durch die InWIS Forschung & Beratung GmbH begleitet.

Der aktuelle Dortmunder Mietspiegel 2025/2026 wurde in den Dortmunder Bekanntmachungen vom 20.12.2024 veröffentlicht. Er hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026.

Gebietseinteilung/Wohnumfeld

Der Mietspiegel weist für das Dortmunder Stadtgebiet sieben Gebiete aus, für die sich unterschiedliche Zuschläge ergeben (Pkt. 5.7 des Mietspiegels). In welches Gebiet eine Wohnung einzuordnen ist, können Sie hier durch Eingabe der Adresse erfahren.

Bei der Lage eines Gebäudes an einer viel befahrenen Straße (Durchgangsverkehr, Einfallstraße, Verbindungsstraße zwischen Stadtteilen) und an einer viel befahrenen Eisenbahnlinie können Lärmimmissionen Auswirkungen auf die Wohnqualität haben. Informationen zum Lärmpegel vor Ort können Sie hier auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehrs des Landes Nordrhein-Westfalen finden.

Fragen rund um den Mietspiegel

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Stab

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