Baumschutz
Gesetzlich geschützt sind Bäume bei einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern, gemessen in ein Meter Höhe über dem Erdboden sowie je nach Baumart wie Laubbäume, Obstbäume, Zierarten, Walnussbäume und die Esskastanie.
Nicht geschützt sind alle Nadelbäume und Kulturobstbäume. Bei Pappeln besteht die Sonderregelung, dass sie genehmigungsfrei gefällt werden können. Zuvor muss jedoch eine Ersatzpflanzung mit dem Umweltamt abgestimmt werden.
Wann sind Ersatzpflanzungen erforderlich?
In der Regel muss für einen gefällten Baum immer ein Ersatzbaum gepflanzt werden. Handelt es sich jedoch um einen Baum, von dem eine konkrete Gefahr ausgeht, ist keine Ersatzpflanzung erforderlich. Das Antragsformular finden Sie unter "Downloads und Links".
Wie stelle ich einen Antrag auf Baumfällung?
Ihren Antrag können Sie direkt auf der Webseite der Stadt Dortmund online ausfüllen oder Sie reichen Ihren Antrag schriftlich ein. Nutzen Sie dazu gerne das PDF-Formullar. In jedem Fall enthält der formlose Antrag:
- Name und Anschrift des Antragstellers und – falls abweichend – des Baumeigentümers
- Bezeichnung des Baumes (Art und Stammumfang)
- Lageskizze
- Begründung des Antrags
- wünschenswert: ein Foto
Downloads & Links
-
Meldung einer Ersatzpflanzung, 8 KB, PDF -
Broschüre "Bürgerinfo Baumschutz", 11 MB, PDF -
Antragsformular nach Baumschutzsatzung, 2 MB, PDF -
Dortmunder Baumschutzsatzung, 262 KB, PDF -
Dortmunder Baumschutzsatzung - Gebührenrechnung ab 01. Januar 2024, 62 KB, PDF -
Dortmunder Baumschutzsatzung - Gebührenrechnung ab 01. Januar 2025, 51 KB, PDF
Auswahlliste für Ersatzbaumpflanzungen im Rahmen der Baumschutzsatzung
Zum Schutz der Natur in unserer Stadt sollen möglichst heimische Laubbäume gepflanzt werden; bei Ersatzpflanzungen im Rahmen der Baumschutzsatzung sind sie zwingend vorgeschrieben.