Umweltamt

Baumschutz

Hinweis
Eingeschränkte Bearbeitung von Baumfällanträgen

Die Stelle für die Annahme, Bearbeitung von Baumfällanträgen und Anträgen für Rückschnittmaßnahmen ist bis auf Weiteres nicht besetzt. Aktuell können im Schwerpunkt nur Anträge, bei denen akute Unfallgefahren zu erkennen sind, bearbeitet werden. Es erfolgen in diesen Fällen eine baumschutzfachliche Prüfung des Antragsgegenstandes und eine formlose Rückmeldung per Mail. Der formale Bescheid zur fachlichen Entscheidung sowie der Gebührenbescheid gehen dem/der Antragstellenden zu einem späteren Zeitpunkt unaufgefordert zu.

Aktuell liegt bereits ein hoher Arbeitsrückstand in der Bescheidung von Anträgen vor; täglich gehen weitere Anträge ein. Es kommt demnach bis mind. zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2025 weiterhin zu starken Verzögerungen bei der Bearbeitung. Dies gilt für bereits vorliegende sowie neu eingehende Anträge. Die Bearbeitungszeiten liegen aktuell bei mehr als vier Monaten.

Nachfragen zum Sachstand von Anträgen können aufgrund der bestehenden Vakanz nicht beantwortet werden. Wir danken für Ihr Verständnis.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Vorgaben der Dortmunder Baumschutzsatzung ihre Gültigkeit behalten und Fäll-/Rückschnittgenehmigungen bei der untere Naturschutzbehörde einzuholen sind.

Wer einen Baum verändern oder fällen möchte, benötigt bei gesetzlich geschützten Bäumen eine Genehmigung des Umweltamtes der Stadt Dortmund. Bitte beachten Sie, dass das Umweltamt die Fällung selbst oder die Begutachtung von Bäumen nicht vornimmt.

Gesetzlich geschützt sind Bäume bei einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern, gemessen in ein Meter Höhe über dem Erdboden sowie je nach Baumart wie Laubbäume, Obstbäume, Zierarten, Walnussbäume und die Esskastanie.

Nicht geschützt sind alle Nadelbäume und Kulturobstbäume. Bei Pappeln besteht die Sonderregelung, dass sie genehmigungsfrei gefällt werden können. Zuvor muss jedoch eine Ersatzpflanzung mit dem Umweltamt abgestimmt werden.

Wann sind Ersatzpflanzungen erforderlich?
In der Regel muss für einen gefällten Baum immer ein Ersatzbaum gepflanzt werden. Handelt es sich jedoch um einen Baum, von dem eine konkrete Gefahr ausgeht, ist keine Ersatzpflanzung erforderlich. Das Antragsformular finden Sie unter "Downloads und Links".

Wie stelle ich einen Antrag auf Baumfällung?
Ihren Antrag können Sie direkt auf der Webseite der Stadt Dortmund online ausfüllen oder Sie reichen Ihren Antrag schriftlich ein. Nutzen Sie dazu gerne das PDF-Formullar. In jedem Fall enthält der formlose Antrag:

  • Name und Anschrift des Antragstellers und – falls abweichend – des Baumeigentümers
  • Bezeichnung des Baumes (Art und Stammumfang)
  • Lageskizze
  • Begründung des Antrags
  • wünschenswert: ein Foto

Auswahlliste für Ersatzbaumpflanzungen im Rahmen der Baumschutzsatzung

Zum Schutz der Natur in unserer Stadt sollen möglichst heimische Laubbäume gepflanzt werden; bei Ersatzpflanzungen im Rahmen der Baumschutzsatzung sind sie zwingend vorgeschrieben.

Bäume I. Ordnung

Bäume II. Ordnung

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz