Jagd
Verlängerung eines Jagdscheins
Bei der Unteren Jagdbehörde können Sie Ihren Jagdschein verlängern lassen.
Die Ausstellung erfolgt bei Antragstellung, falls alle notwendigen Unterlagen vorliegen! Ist die / der Jagdscheininhaber*in nach Dortmund zugezogen, muss zunächst die persönliche Zuverlässigkeit des Jagdscheininhabers überprüft werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zur Verlängerung unter der Telefonnummer 0231 50-25422 zu vereinbaren.
Notwendige Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
- letzter Jagdschein
- ggf. ein neues Lichtbild
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Folgende Gebühren werden bei der Beantragung der Verlängerung erhoben:
Jahresjagdschein: 35,00 Euro
Zweijahresjagdschein: 50,00 Euro
Dreijahresjagdschein: 65,00 Euro
Weitere Gebühren (z. B. Jugend-, Tages- und Falknerjagdscheine) sind zu erfragen.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Verlängerung und Erstausstellung von Jagdscheinen sind die §§ 15ff Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z.Z gültigen Fassung.
Verwaltungsgebühren:
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.
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Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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