Ordnungsamt
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Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Aktuelles Schornsteinfegerrecht

Seit dem 01. Januar 2013 dürfen Hauseigentümer für eine Vielzahl von Schornsteinfegertätigkeiten einen Betrieb ihrer Wahl beauftragen, sofern dieser mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist.

Der Umfang der jährlich zu veranlassenden Schornsteinfegerarbeiten kann dem sogenannten Feuerstättenbescheid entnommen werden, der den Eigentümern von Feuerungsanlagen von dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (vormals Bezirksschornsteinfegermeister) zugestellt wird.

Dies bedeutet allerdings auch, dass die Eigentümer von Feuerungsanlagen nun verpflichtet sind, die Kehr- und Überprüfungsarbeiten dieser Anlagen eigenverantwortlich zu veranlassen; sie müssen unter anderem Firmen aussuchen und beauftragen, sich um die Einhaltung von gesetzlichen Fristen kümmern und Prüfbescheide an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger versenden. Zuvor kam der für den jeweiligen Bereich zuständige Bezirksschornsteinfegermeister selbstständig auf die Kunden zu und sorgte dafür, dass die erforderlichen Arbeiten an den Feuerungsanlagen rechtzeitig und regelmäßig erledigt wurden.

Zum Thema

Schornsteinfegerbetriebe

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) listet die zugelassenen Schornsteinfegerbetriebe im Internet auf. In der Registerauskunft können Hauseigentümer nach Dienstleistern in bestimmten Postleitzahlengebieten und nach Anbieternamen suchen. Dabei sind Kunden bei der Auswahl nicht an den Standort eines Handwerkers gebunden.

Die Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten, wie beispielsweise Bauabnahmen oder die Feuerstättenschau, Mängelmeldungen oder die Überwachung von Anlagen gemäß dem Energieeinsparungsgesetz, ist jedoch weiterhin den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehalten.

Kehrbezirke/ Kehrbezirksinhaber

Um die Einhaltung der Pflichten durch die Hauseigentümer überprüfen zu können, ist das Dortmunder Stadtgebiet derzeit in 44 Kehrbezirke eingeteilt. Für jeden Kehrbezirk wird ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger befristet für sieben Jahre behördlich bestellt.

Wer für Ihr Grundstück zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, erfahren Sie hier.

Ansprechpersonen

Der Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl und/oder der/die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*in ist für Sie Ansprechperson in vielen Fragen rund um die Themen Feuersicherheit und Umweltschutz.

Daneben können Sie sich selbstverständlich auch an die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes unten wenden.

Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Schornsteinfegerangelegenheiten

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44122 Dortmund
Personen
Herr Goletz

Kontakt

Frau Weber

Kontakt

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Aktuelles Schornsteinfegerrecht

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