Zustands- und Funktionsprüfung
Dichtheitsprüfung beim Neubau
Wenn Sie ein neues Haus bauen unterstellen Sie zu Recht, dass alles Bestens und in Ordnung ist. Auch die gerade erst verlegten Abwasserleitungen. Doch "neu" heißt noch lange nicht "dicht". Beim Einbau kann immer etwas schiefgehen.
Auch neu kann undicht sein
Eine Zustands- und Funktionsprüfung der privaten Abwasserleitungen ist beim Neubau gesetzlich vorgeschrieben und in Nordrhein-Westfalen in der
Zustands- und Funktionsprüfungen rechnen sich
Denken Sie auch daran: Nur wenn Sie beim Neubau die Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen, sind Sie für viele Jahre auf der sicheren Seite.
Das für die Verlegung der Leitungen zuständige Unternehmen können Sie nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nicht mehr für fehlerhafte Arbeit haftbar machen – und dann geht es an Ihr Geld!
Die Dichtheitsprüfung der neuen Leitungen kostet zwar Geld, ist aber viel günstiger, als wenn später Undichtigkeiten festgestellt werden. Die Dichtheitsprüfung rechnet sich immer. Auch für Ihre Sicherheit und Nerven.
Was wird auf Dichtheit geprüft?
Alle im Erdreich verlegten Abwasserleitungen bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal einschließlich der Revisionsschächte werden auf Dichtheit geprüft.
Geprüft wird mit Luft- oder Wasserdruck.
Wer darf prüfen?
Prüfen dürfen ausschließlich Sachkundige. Eine Liste mit zertifizierten Sachkundigen finden Sie im Internet auf der Seite
Firmenliste zur Zustands- und Funktionsprüfung
Firmen, bei denen anerkannte Sachkundige unter anderem die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen und dabei die in Dortmund zu erfüllenden Qualitätsanforderungen anerkannt haben, stellen sich mit ihren Qualifikationen und Leistungen in Steckbriefen vor.
Welche Unterlagen gehören zu einer Dichtheitsprüfung?
Eine Dichtheitsprüfung ohne dazugehörige Dokumentation ist wertlos. Daher hat der Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben, dass das Prüfergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung in der
Diese
Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie vom Sachkundigen alle Unterlagen erhalten!
Bitte schicken Sie uns die vom Sachkundigen ausgefüllte Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung sowie die Anlagen zu. Wenn alles in Ordnung ist erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, mit der wir Ihnen bestätigen, dass Sie Ihrer Verpflichtung als Grundstückseigentümer*in nachgekommen sind.
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