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Elterngeld

Elterngeld können alle Eltern beantragen, die ihr neugeborenes Kind im ersten Jahr nach der Geburt selbst betreuen und erziehen.
Um die höchstmögliche Bezugsdauer erhalten zu können, muss der Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate gestellt werden. Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt.

Derzeit wird Elterngeld in einer Mindesthöhe von 300 Euro monatlich geleistet.
Die Höhe des jeweiligen Elterngeldanspruches richtet sich nach dem durchschnittlich erzielten Einkommen der antragsstellenden Person in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist.
Grundsätzlich wird Elterngeld in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien Städten berechnet und ausgezahlt. Das gemeinsame Versorgungsamt der Stadt Dortmund ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge der Städte Dortmund, Bochum und Hagen zuständig.

Häufig gestellte Fragen

Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen - Elterngeld

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