Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Chancen-Aufenthaltsrecht
Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ist eine Aufenthaltserlaubnis. Sie soll gut integrierten, langjährig in Deutschland lebenden ausländischen Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, eine Bleibeperspektive eröffnen.
Es ermöglicht den begünstigen Personen, aus einem rechtmäßigen Aufenthalt heraus die Voraussetzungen für ein weiteres dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen.
Mehrsprachige Flyer
-
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (deutsch), 1 MB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (english), 517 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (français), 517 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (español), 517 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (hrvatski), 514 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (polski), 518 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (pусский), 550 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (română), 515 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (türkçe), 515 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (български), 573 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (Українська), 539 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (العربية), 1 MB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (فارسیr), 1 MB, PDF
Weitere Informationen
Kontakt
Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Gemeinsam gegen Hass und Intoleranz: Dortmund setzt ein Zeichen der Solidarität und stärkt das Miteinander der Kulturen und Religionen.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zur Begriffsdefinition "Integration" der Stadt Dortmund
Kontaktinformationen des Sozialamts der Stadt Dortmund.
Das Team ist zuständig für Ausländische Studierende und Fachkräfte.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zum Rahmenkonzepte zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Dortmund
Informationen zum jährlichen Interkultureller Kalender (INKA) der Stadt Dortmund
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zur Städtekooperation "Integration.Interkommunal"
Informationen über Programme im Bereich der Sprachbildung in der Stadt Dortmund
Nach Anmeldung bei den Bürgerdiensten oder der Ausländerbehörde steht Ihnen unser kostenfreies mehrsprachiges Beratungsangebot zur Verfügung.