Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Pflege und Hilfen für Menschen mit Behinderung
Es könnte ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (ambulant) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung ab dem Schuleintritt bis zum Ende der Sekundarstufe I bestehen.
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).
Sie soll
- eine drohende Behinderung verhüten
- eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern und
- es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Fragen & Antworten
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
- Einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben Kinder und Jugendliche bis zu deren Volljährigkeit, längstens bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule bis zur Beendigung der Sekundarfstufe II.
- Wenn Sie nicht vorrübergehend geistig oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die Eingliederungshilfe wird nachrangig gezahlt, sie wird also nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (wie z.B. Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Rentenversicherungsträgern) bestehen. Das eigene Einkommen und Vermögen wird unter Umständen angerechnet.
Welche Leistungen gibt es?
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind nicht abschließend kategorisiert und hängen von den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person ab.
Im Wesentlichen werden Leistungen im Bereich der Teilhabe an Bildung erbracht:
- z.B. Schulbegleitung (Gewährung, Umfang und Dauer ist je nach schulischer Situation immer abhängig davon, ob ein individueller Bedarf für das Kind in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Faktoren festgestellt werden kann)
- Heilpädagogische oder sonstige Maßnahmen, wenn diese erforderlich sind, den Schulbesuch zu ermöglichen (z.B. Autismustherapie)
Stadt Dortmund - Sozialamt, Kompetenzteam Pflege und Behinderung
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten
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Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
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