Inklusionsbeauftragte der Stadt Dortmund
Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK
Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert vor dem Hintergrund spezieller Bedürfnisse und Lebenslagen die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung. Ziel der UN-BRK ist es, dass alle Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen (Erziehung und Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Kultur/ Sport/ Freizeit, Gesundheit und Pflege, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Partizipation und Interessenvertretung, Mobilität und Barrierefreiheit sowie barrierefreie Kommunikation und Information) selbstbestimmt und gleichberechtigt (zusammen-) leben.
Allgemeine Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention sind (s. Artikel 3 UN-BRK):
- Achtung der Würde, Autonomie, Selbstbestimmung
- Nichtdiskriminierung
- volle Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft
- Achtung der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz der Vielfalt
- Chancengleichheit
- Barrierefreiheit
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Achtung vor sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung und Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.
Weitere Informationen
Stadt Dortmund - Inklusionsbeauftragte
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Inklusionsbeauftragte Mareike Schimmelpfennig
Erfahren Sie mehr zu den Themen, die in den Aufgabenbereich der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund fallen.
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.
Hier finden Sie eine Übersicht der Standorte von behindertengerechten öffentlichen Toilettenanlagen.
Dortmunds Sozialamt bietet einen speziellen Fahrdienst für Menschen mit Gehbehinderung an. Erfahren Sie mehr.
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Themen der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund.
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht
Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Hier erhalten Sie wichtige Informationen und Links zum Thema "Menschen mit Behinderungen" in Dortmund.
Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen nach dem SGB IX.
Erfahren Sie mehr zur Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK und den Grundsätzen für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes (Zusammen)Leben.