Fachbereich Schule
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Dienstleistungszentrum Bildung

Sekundarstufe II / Berufskolleg

SchülerOnline ist das Bewerbungsportal für Schulplätze an Dortmunder Schulen. Hier können sich alle bewerben, die einen Schulplatz an einem Berufskolleg, in der gymnasialen Oberstufe oder an der Abendrealschule suchen. Auch wenn du eine duale Berufsausbildung machst, läuft deine Anmeldung zur Berufsschule über schueleranmeldung.de.

Hinweis

Das Bewerbungsverfahren über Schüler Online für die Bildungsgänge am Berufskolleg im Schuljahr 2024/25 ist geschlossen. Alle Bewerber*innen erhalten bis zum 24.05.2024 eine Zu- oder Absage.

Bewerbungen für die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs sind bis zum 29.06.2024 über Schüler Online möglich.

Weitere Informationen unter: Schüleranmeldung - zukunftsfinder.de

Finanzielle Unterstützung

Fahrtkosten / Deutschlandticket

Schüler*innen bekommen die Schülerfahrtkosten erstattet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Fachbereich Schule.
Weitere Informationen: VRR

Leistungen nach dem BuT (Bildungs- und Teilhabepaket)

Die Bundesregierung hat ein Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen, das Kindern und Jugendlichen, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, bessere Lebens- und Entwicklungschancen bieten soll.

Seit 2011 erhalten diese Kinder und Jugendliche zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe. Hierzu zählen:

  • Schulbedarf
  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • eintägige und mehrtägige Ausflüge für Kitakinder
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schüler*innen und Kinder aus Tageseinrichtungen
  • soziale und kulturelle Teilhabe
Im Antragsverfahren für diese Leistungen sind die Schulen und Schulsozialarbeiter*innen eingebunden.
Die Bearbeitung der Leistungsanträge und Bewilligung der Leistungen übernimmt das Sozialamt.

BAföG für Schülerinnen und Schüler

Einige schulische Ausbildungen können über das sogenannte BAföG für Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Ob eine Förderung in Frage kommt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Schüler-BAföG wird beim Sozialamt beantragt.

Schulformen

Gesamtschulen

Gesamtschulen sind Schulen der Sekundarstufe I und II. Es sind fast immer Ganztagsschulen, an denen alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden können (Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe). Gesamtschulen vermitteln eine vertiefte allgemeine Bildung und qualifizieren sowohl für ein Studium als auch für ein berufliche Ausbildung.

In der Sekundarstufe II können die allgemeine Hochschulreife und der schulische Teil der Fachhochschulreife erreicht werden. In der Gesamtschule werden die Entscheidungen über die Schullaufbahn möglichst lange offen gehalten. Die Schüler*innen werden in den Klassen 5 – 9 unabhängig von ihren Leistungen automatisch versetzt.´

Gymnasien

Gymnasien sind Schulen, an denen alle Abschlüsse der Sekundarstufe I gemacht werden können. In der Regel wird die Allgemeine Hochschulreife angestrebt. Gymnasien vermitteln eine vertiefte allgemeine Bildung und qualifizieren sowohl für ein Studium als auch für eine berufliche Ausbildung.Die Schulzeit umfasst in der Sekundarstufe I insgesamt die Klassen 5-9 im achtjährigen Bildungsgang und die Klassen 5-10 im neunjährigen Bildungsgang. Daran schließt die 3-jährige Oberstufe an. In den meisten Gymnasien umfasst die Sekundarstufe I sechs Schuljahre. Gymnasien bieten einen durchgängigen Bildungsweg nach der Erprobungsstufe (Klasse 5/6).

Berufskollegs

Berufskollegs sind Schulen der Sekundarstufe II, an denen berufliche Qualifikationen und alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse erworben werden können. Das System der Berufskollegs besteht aus verschiedenen Bildungsgängen, die in unterschiedliche Berufsfelder unterteilt sind.

Berufskollegs zeichnen sich insbesondere darüber aus, dass Schüler*innen hier die Möglichkeit haben, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Neigungen zu vertiefen und zu erweitern.

(Berufsschulpflicht)

Schulpflicht in der Sekundarstufe II

Eine Gruppe aus Schüler*innen sitzt zusammen auf dem Schulhof
Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Nach der allgemeinen Schulpflicht schließt sich in Nordrhein-Westfalen die Schulpflicht in der Sekundarstufe II an. Bis zum Ende des Schuljahres, in dem Schüler*innen das 18. Lebensjahr vollenden, sind sie weiterhin berufsschulpflichtig.

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II kann folgendermaßen erfüllt werden:

  • Aufnahme einer Ausbildung/Lehre
    Wer vor dem 21. Lebensjahr seine Ausbildung beginnt, ist bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.
  • Besuch einer Schule
    • Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Privatschule
      Besuch eines Berufskollegs.
    • Besuch einer Weiterbildungseinrichtung (z.B. die Abendrealschule).
  • Teilnahme an einer Maßnahme zur Berufsvorbereitung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters

Auch beim Freiwilligen Sozialen Jahr ruht die Schulpflicht in der Sekundarstufe II.

Sie haben Fragen zur Schulpflicht in der Sekundarstufe II?
Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an.

Schulgesetz NRW

Berufsorientierung

Berufsorientierung hilft Jugendlichen, am Ende ihrer Schulzeit eine Entscheidung für ihren weiteren beruflichen Werdegang zu treffen.

Sie sollen in der Schule und auch außerhalb, vielfältige Möglichkeiten bekommen, ihre Stärken und Interessen zu erkunden und Betriebe praktisch kennen zu lernen.
Berufsorientierung findet in der Regel ab der 8. Jahrgangsstufe statt.

Alle Dortmunder Schulen bieten ihren Schüler*innen ein breites Angebot in der Berufsorientierung.

Mehr Informationen finden Sie auch über das Regionale Bildungsbüro.

Kontakte

Katharina Alff Bildungsberatung Regelschüler*innen, Sekundarstufe II

Kontakt

Silke Bredemann Schulbewerbung nach Sekundarstufe I

Kontakt

Anja Lüttgens Bildungsberatung Schüler*innen mit Deutschförderbedarf, Sekundarstufe II

Kontakt

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