Fachbereich Schule

Dienstleistungszentrum Bildung

Sekundarstufe I

Anmeldung

Ganztag

In Dortmund gibt es gebundene und offene Ganztagsschulen.

In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen alle Schüler*innen der Schule an den Ganztagsangeboten teil. Mit Aufnahme der Schüler*innen in die gebundene Ganztagsschule wird die regelmäßige Teilnahme an den Ganztagsangeboten dieser Schule für sie verpflichtend.

Gebundene Ganztagsschulen in Dortmund:

  • Albrecht-Brinkmann-Grundschule
  • Lessing-Grundschule
  • Nordmarkt-Grundschule
  • Emscherschule Aplerbeck
  • Hauptschule Scharnhorst
  • Hauptschule Westerfilde
  • Hauptschule Wickede
  • Konrad-von-der-Mark-Schule
  • Schule am Hafen
  • Albert-Schweitzer-Realschule
  • Heinrich-Heine-Gymnasium
  • Heisenberg-Gymnasium
  • Helmholtz-Gymnasium

Alle Gesamtschulen

Ansprechpartnerin für den offenen Ganztag ist die jeweilige Schule.

Finanzielle Unterstützung

Gemeinsamer Unterricht

Eine Gruppe aus Schüler:innen sitzt zusammen auf dem Schulhof
Bild: Roland Baege

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen zusammen mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinbildenden Schule. In der Regel unterstützt eine Lehrkraft für Sonderpädagogik den Unterricht.

Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf Grundlage eines erstellten Gutachtens für jede*n Schüler*in individuell über Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs und auch über den geeigneten Förderort.

Schulformen

Schulpflicht

Wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat, ist in Nordrhein-Westfalen schulpflichtig.

Die Schulpflicht umfasst insgesamt 10 Schulbesuchsjahre. In der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe I (weiterführende Schule) die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule und in der Sekundarstufe II (Berufsschulpflicht) die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsgangs des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Berufsorientierung

Zwei Personen in Schutzkleidung füllen mit Hilfe einer Pipette eine blaue Flüssigkeit in ein Reagenzglas.
Bild: Markus Mielek

Berufsorientierung hilft Jugendlichen, am Ende ihrer Schulzeit eine Entscheidung für ihren weiteren beruflichen Werdegang zu treffen.

Sie sollen in der Schule und auch außerhalb, vielfältige Möglichkeiten bekommen, ihre Stärken und Interessen zu erkunden und Betriebe praktisch kennen zu lernen.
Berufsorientierung findet in der Regel ab der 8. Jahrgangsstufe statt.

Alle Dortmunder Schulen bieten ihren Schüler*innen ein breites Angebot in der Berufsorientierung.

Mehr Informationen finden Sie auch über das Regionale Bildungsbüro.

Übergang zur Sekundarstufe II

SchülerOnline ist das Bewerbungsportal für Schulplätze an Dortmunder Schulen. Hier können sich alle bewerben, die einen Schulplatz an einem Berufskolleg, in der gymnasialen Oberstufe oder an der Abendrealschule suchen.

Auch für eine duale Berufsausbildung läuft die Anmeldung zur Berufsschule über SchülerOnline .

Bewerbungzeitraum für das Schuljahr 2025/26:

  • Bewerbung für Berufskollegs und die gymnasiale Oberstufe: 07.02.-28.02.2025
  • Eine Aufnahmeentscheidung wird bis zum 28.03.2025 mitgeteilt.

Zweite Bewerbungsphase für Alle, die keinen Schulplatz erhalten haben:

  • Bewerbung für einen Bildungsgang am Berufskolleg: 28.04.-16.05.2025
  • Bewerbung für die gymnasiale Oberstufe: 28.04.-04.07.2025

Anmeldezeitraum zur Berufsschule, duale Ausbildung

  • Zur Berufsschule kann vom 07.02.-31.10.2025 angemeldet werden.

Weiter Informationen zur Bewerbung stehen auf zukunftsfinder.de

Kontakte

Nesrin Bilen
Bildungsberatung Schüler*innen mit Deutschförderbedarf, Sekundarstufe I
Silke Bredemann
Schulbewerbung nach Sekundarstufe I
Hülya Kocak
Bildungsberatung Schüler*innen mit Deutschförderbedarf, Sekundarstufe I
Zeliha Lohmeier
Beratung Regelschüler*innen, Sekundarstufe I

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