Fachbereich Schule
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Dienstleistungszentrum Bildung

Sekundarstufe I

Anmeldung

Anmeldung zur weiterführenden Schule

Die Erziehungsberechtigten erhalten von der Grundschule mit dem Halbjahreszeugnis eine Empfehlung für eine Schulform, ein Anmeldeformular und Informationen zu den Anmeldeterminen für die verschiedenen Schulformen.

Erziehungsberechtigte können Ihr Kind auch an einer weiterführenden Schule anmelden, die nicht der Empfehlung durch die Grundschule entspricht. Grundsätzlich entscheiden die weiterführenden Schulen über die Aufnahme oder Ablehnung einer Schülerin oder eines Schülers.

Anmeldung für verschiedene Schulformen

Die Anmeldung an der Schule erfolgt in der Regel persönlich. Bei den Hauptschulen ist die Anmeldung auch schriftlich möglich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Halbjahreszeugnis und Empfehlung der Grundschule
  • Anmeldebogen

An den Gesamtschulen gibt es ein vorgezogenes Anmeldeverfahren, so dass im Falle einer Nichtaufnahme genügend Zeit verbleibt, sich an einer anderen Schulform anzumelden.

Termine der Anmeldungen zum Schuljahr 2024/25

Anmeldung an Gesamtschulen:
26.01.2024 - 01.02.2024

Anmeldung an Haupt-, Realschulen und Gymnasien:
15.02.2024 - 21.02.2024

Anmeldung an einer weiterführenden Schule außerhalb von Dortmund/ an nicht städtischen Schulen

(z.B. Mallinckrodt-Gymnasium und PGS Privatgymnasium Stadtkrone)
Die Eltern müssen sich bei der jeweiligen Schule bzw. Gemeinde-/Schulverwaltung über die Termine informieren. Kann die Anmeldung nicht berücksichtigt werden, muss die Anmeldung an einer Schule in Dortmund erfolgen.

Gegen einen Ablehnungsbescheid kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats grundsätzlich schriftlich bei der jeweiligen Schule eingereicht werden.
Über den Widerspruch entscheidet die zuständige Schulaufsicht. Für die Hauptschulen ist das, dass Schulamt der Stadt Dortmund, für alle anderen weiterführenden Schulen die Bezirksregierung Arnsberg.
Verbindliche Auskünfte über Aufnahmemöglichkeiten können nur die Schulleitungen der jeweiligen Schulen geben.

Ganztag

In Dortmund gibt es gebundene und offene Ganztagsschulen.

In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen alle Schüler*innen der Schule an den Ganztagsangeboten teil. Mit Aufnahme der Schüler*innen in die gebundene Ganztagsschule wird die regelmäßige Teilnahme an den Ganztagsangeboten dieser Schule für sie verpflichtend.

Gebundene Ganztagsschulen in Dortmund:

  • Albrecht-Brinkmann-Grundschule
  • Lessing-Grundschule
  • Nordmarkt-Grundschule
  • Emscherschule Aplerbeck
  • Hauptschule Scharnhorst
  • Hauptschule Westerfilde
  • Hauptschule Wickede
  • Konrad-von-der-Mark-Schule
  • Schule am Hafen
  • Albert-Schweitzer-Realschule
  • Heinrich-Heine-Gymnasium
  • Heisenberg-Gymnasium
  • Helmholtz-Gymnasium

Alle Gesamtschulen

Ansprechpartnerin für den offenen Ganztag ist die jeweilige Schule.

Finanzielle Unterstützung

Fahrtkosten / SchokoTicket

Schüler*innen bekommen die Schülerfahrtkosten erstattet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Fachbereich Schule.
Weitere Informationen: VRR

Leistungen nach dem BuT (Bildungs- und Teilhabepaket)

Die Bundesregierung hat ein Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen, das Kindern und Jugendlichen, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten, bessere Lebens- und Entwicklungschancen bieten soll.

Seit 2011 erhalten diese Kinder und Jugendliche zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe. Hierzu zählen:

  • Schulbedarf
  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • eintägige und mehrtägige Ausflüge für Kitakinder
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schüler*innen und Kinder aus Tageseinrichtungen
  • soziale und kulturelle Teilhabe
Im Antragsverfahren für diese Leistungen sind die Schulen und Schulsozialarbeiter*innen eingebunden.
Die Bearbeitung der Leistungsanträge und Bewilligung der Leistungen übernimmt das Sozialamt.

BAföG für Schülerinnen und Schüler

Einige schulische Ausbildungen können über das sogenannte BAföG für Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Ob eine Förderung in Frage kommt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Schüler-BAföG wird beim Sozialamt beantragt.

Gemeinsamer Unterricht

Eine Gruppe aus Schüler:innen sitzt zusammen auf dem Schulhof
Bild: Roland Baege
Bild: Roland Baege

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen zusammen mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinbildenden Schule. In der Regel unterstützt eine Lehrkraft für Sonderpädagogik den Unterricht.

Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf Grundlage eines erstellten Gutachtens für jede Schülerin und jeden Schüler individuell über Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs und auch über den geeigneten Förderort.

Schulformen

Förderschulen

Förderschulen unterrichten alle Schüler*innen mit einer besonderen sonderpädagogischen Förderung. Förderschwerpunkte sind: Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sehen, Sprache. Alternativ zur Förderschule können Schüler/-innen auch am gemeinsamen Unterricht oder in integrativen Lerngruppen, in einer allgemeinbildenden Schule teilnehmen.

Hauptschulen

Hauptschulen ermöglichen alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I. Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 erreichen die Schüler*innen den Ersten Schulabschluss. In der 10. Klasse unterscheidet man den Typ A und den Typ B. Nach erfolgreichem Abschluss des Typ A erreicht man den Erweiterten Ersten Schulabschluss, nach erfolgreichem Abschluss des Typ B erreicht man den Mittleren Schulabschluss.

Realschulen

Realschulen sind weiterführende Schulen der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10). Nach Beendigung der 10. Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen, sowohl der Besuch einer weiterführenden Schule, als auch die Aufnahme einer Berufsausbildung möglich.

Realschulen fördern neben allgemeiner Bildung berufsorientierte Fähigkeiten. Im Wahlpflichtbereich werden ab Klasse 7 neben Fremdsprachen, auch naturwissenschaftliche, sozialwissenschaftliche und musisch-künstlerische Schwerpunkte angeboten.

Gesamtschulen

Gesamtschulen sind Schulen der Sekundarstufe I und II. Es sind fast immer Ganztagsschulen, an denen alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden können (Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe). Gesamtschulen vermitteln eine vertiefte allgemeine Bildung und qualifizieren sowohl für ein Studium als auch für ein berufliche Ausbildung.

In der Sekundarstufe II können die allgemeine Hochschulreife und der schulische Teil der Fachhochschulreife erreicht werden. In der Gesamtschule werden die Entscheidungen über die Schullaufbahn möglichst lange offen gehalten. Die Schüler*innen werden in den Klassen 5 – 9 unabhängig von ihren Leistungen automatisch versetzt.

Gymnasien

Gymnasien sind Schulen, an denen alle Abschlüsse der Sekundarstufe I gemacht werden können. In der Regel wird die Allgemeine Hochschulreife angestrebt. Gymnasien vermitteln eine vertiefte allgemeine Bildung und qualifizieren sowohl für ein Studium als auch für eine berufliche Ausbildung.

Die Schulzeit umfasst in der Sekundarstufe I insgesamt die Klassen 5-9 im achtjährigen Bildungsgang und die Klassen 5-10 im neunjährigen Bildungsgang. Daran schließt die 3-jährige Oberstufe an. In den meisten Gymnasien umfasst die Sekundarstufe I sechs Schuljahre. Gymnasien bieten einen durchgängigen Bildungsweg nach der Erprobungsstufe (Klasse 5/6).

Schulpflicht

Wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat, ist in Nordrhein-Westfalen schulpflichtig.

Die Schulpflicht umfasst insgesamt 10 Schulbesuchsjahre. In der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe I (weiterführende Schule) die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule und in der Sekundarstufe II (Berufsschulpflicht) die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsgangs des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Berufsorientierung

Zwei Personen in Schutzkleidung füllen mit Hilfe einer Pipette eine blaue Flüssigkeit in ein Reagenzglas.

Berufsorientierung hilft Jugendlichen, am Ende ihrer Schulzeit eine Entscheidung für ihren weiteren beruflichen Werdegang zu treffen.

Sie sollen in der Schule und auch außerhalb, vielfältige Möglichkeiten bekommen, ihre Stärken und Interessen zu erkunden und Betriebe praktisch kennen zu lernen.
Berufsorientierung findet in der Regel ab der 8. Jahrgangsstufe statt.

Alle Dortmunder Schulen bieten ihren Schüler*innen ein breites Angebot in der Berufsorientierung.

Mehr Informationen finden Sie auch über das Regionale Bildungsbüro.

Übergang zur Sekundarstufe II

SchülerOnline ist das Bewerbungsportal für Schulplätze an Dortmunder Schulen. Hier können sich alle bewerben, die einen Schulplatz an einem Berufskolleg, in der gymnasialen Oberstufe oder an der Abendrealschule suchen. Auch wenn du eine duale Berufsausbildung machst, läuft deine Anmeldung zur Berufsschule über schueleranmeldung.de.

Hinweis

Das Bewerbungsverfahren über Schüler Online für die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs läuft bis zum 29.06.2024.

Für alle anderen Bildungsgänge am Berufskolleg ist das Verfahren über Schüler Online für das Schuljahr 2024/25 geschlossen. Bis zum 24.05.2024 erhalten alle Bewerber*innen eine Zu- oder Absage.

Schüleranmeldung - zukunftsfinder.de

Kontakte

Nesrin Bilen Bildungsberatung Schüler*innen mit Deutschförderbedarf, Sekundarstufe I

Kontakt

Laura Brathwaite Bildungsberatung Regelschüler*innen, Sekundarstufe I

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Silke Bredemann Schulbewerbung nach Sekundarstufe I

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Christina Menne Bildungsberatung Schüler*innen mit Deutschförderbedarf, Sekundarstufe I

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