Freizügigkeits-Angelegenheiten
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Für Unionsbürger*innen (Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten) sowie Angehörige der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Staatsangehörige der EWR-Staaten) und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit besteht das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU).
Mitgliedstaaten der EU sind:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn & Zypern
EWR-Staaten sind:
Island, Liechtenstein & Norwegen
Weitergehende Informationen (unter anderem über Rechtsvorschriften, Möglichkeiten des Familiennachzuges, Aufnahme einer Beschäftigung etc.) erhalten Sie über die Europäische Kommission: ec.europa.eu
Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit, denen Rechte zur Einreise und zum Aufenthalt nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - 2019/C 384 I/01 - ("Austrittsabkommen") gewährt werden, ist nach wie vor ebenfalls der Anwendungsbereich des Freizügigkeitsgesetz/EU gegeben.
Für Schweizer*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit besteht das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz).
Online-Services und Formulare
Gebühren
Individuell nach Gebührenverordnung
Links
Unterlagen
- Gültiger Nationalpass
- Biometrisches Lichtbild
Rechtsgrundlagen
- Meldegesetz
- Aufenthaltsgesetz
- Freizügigkeitsgesetz
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Freizügigkeits-Angelegenheiten
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung. Eine Terminvereinbarung und Antragstellung ist über das Online-Formular möglich.
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Weitere Services
Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.
Online-Service
Flüchtlinge erhalten Beratung zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
In besonderen Ausnahmefällen erhalten Ausländer einen Reiseausweis als Passersatz. Einen Anspruch auf Ausstellung gibt es nicht. Kontaktinfos – hier.
Informationen zu Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise finden Sie hier.
Online-Service