Service

Auskunftsrechte gemäß Datenschutz-Grundverordnung (Art. 15 DSGVO)

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Alle betroffenen Personen können ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegenüber der Stadt Dortmund per Antrag bei der Datenschutzbeauftragten geltend machen.

Die Stadt Dortmund stellt der betroffenen Person auf Antrag alle Mitteilungen gemäß den Art. 15 ff DSGVO, die sich auf die Verarbeitung ihre personenbezogenen Daten beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zur Verfügung. Die Übermittlung der Informationen erfolgt schriftlich oder in anderer Form, ggfs. auch elektronisch, wenn dies gewünscht.

Der Online-Service steht Ihnen allerdings nur zur Verfügung, wenn Sie ein hochgestuftes Nutzerkonto nutzen.

Engagement & Bürger*innenbeteiligung

Online-Services und Formulare

Gebühren

Mitteilungen und Maßnahmen gemäß Art. 15 ff. DSGVO werden nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Unterlagen

In der Regel benötigen wir zur Bearbeitung Ihres Antrages nur die abzufragenden Daten und die Angabe, durch welchen Fachbereich / welche Fachbereiche Sie eine Mitteilung erhalten möchten.

Fristen

Die Stadt Dortmund stellt Antragsteller*innen Infiormationen über die auf Antrag ergriffenen Maßnahmen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung. Dies Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Die Stadt Dortmund unterrichtet Antragsteller innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine evt. Fristverlängrung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung.

Voraussetzungen

  • Der Online-Service steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn Sie ein hochgestuftes Nutzerkonto haben.
  • Bitte stellen Sie einen Antrag und erläutern Sie, welches Ihrer Rechte Sie in Anspruch nehmen wollen.

Rechtsgrundlagen

Art. 12, Art 15 - 22 DSGVO

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates - Behördliche/r Beauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 21-23
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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Kontaktaufnahme Datenschutzbeauftragte*r

Bei Datenschutzangelegenheiten im Zusammenhang mit der Stadt Dortmund: hier finden Sie Kontaktinformationen des / der Datenschutzbeauftragten.

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