Kontaktaufnahme Datenschutzbeauftragte*r
Schriftlicher Kontakt möglich
Digital verfügbar
Alle Bürger*innen können sich zu ihren Datenschutzangelegenheiten im Zusammenhang mit der Stadt Dortmund an uns mit der Bitte um Klärung wenden.
Betroffene Personen können die Datenschutzbeauftragte / den Datenschutzbeauftragten nach Art. 38 Abs. 4 DSGVO zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen.
Wir prüfen anschließend den von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt und informieren Sie über das Prüfergebnis.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Für Nachfragen zu Ihren Datenschutzangelegenheiten fallen keine Gebühren an.
Unterlagen
Um Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeiten zu können, geben Sie uns bitte ggfs. vorhandene Unterlagen zum Sachverhalt, Aktenzeichen oder auch bisherige Ansprechpartner*innen in Ihrer Mitteilung mit an.
Fristen
Wir bemühren uns, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Sie erhalten regelmäßig eine Eingangsbestätigung von uns.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur in Datenschutzangelegenheiten rund um die Stadt Dortmund weiterhelfen können.
Rechtsgrundlagen
Artikel 38 Abs 4 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt, dass betroffene Personen die Datenschutzbeauftragte zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen können.
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates - Behördliche/r Beauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Weitere Services
Alle wichtigen Informationen zu Ihren Auskunftsrechten bei der Stadt Dortmund gemäß Datenschutz-Grundverordnung (Art. 15 DSGVO) finden Sie hier.
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