Service

Kontaktaufnahme Datenschutzbeauftragte*r

schriftlich

Schriftlicher Kontakt möglich

online

Alle Bürger*innen können sich zu ihren Datenschutzangelegenheiten im Zusammenhang mit der Stadt Dortmund an uns mit der Bitte um Klärung wenden.

Betroffene Personen können die Datenschutzbeauftragte / den Datenschutzbeauftragten nach Art. 38 Abs. 4 DSGVO zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen.

Wir prüfen anschließend den von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt und informieren Sie über das Prüfergebnis.

Engagement & Bürger*innenbeteiligung

Online-Services und Formulare

Gebühren

Für Nachfragen zu Ihren Datenschutzangelegenheiten fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

Um Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeiten zu können, geben Sie uns bitte ggfs. vorhandene Unterlagen zum Sachverhalt, Aktenzeichen oder auch bisherige Ansprechpartner*innen in Ihrer Mitteilung mit an.

Fristen

Wir bemühren uns, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Sie erhalten regelmäßig eine Eingangsbestätigung von uns.

Voraussetzungen

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur in Datenschutzangelegenheiten rund um die Stadt Dortmund weiterhelfen können.

Rechtsgrundlagen

Artikel 38 Abs 4 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt, dass betroffene Personen die Datenschutzbeauftragte zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen können.

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates - Behördliche/r Beauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Kleppingstraße 21-23
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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