Wahlen
Europawahl
Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte EU-Organ und eine der größten demokratischen Versammlungen der Welt. Seine derzeit 705 Mitglieder vertreten die circa 450 Millionen Bürger*innen der EU. Sie werden alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten aller 27 Mitgliedstaaten gewählt.
Jeder Mitgliedstaat wählt eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die in das Europäische Parlament entsendet werden. Die Anzahl für jedes Land orientiert sich an der Bevölkerungszahl, räumt den kleineren Staaten aber gleichzeitig eine ausreichende politische Vertretung ein. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten.
Wahlsystem und Rechtsgrundlagen
Im Gebiet der Europäischen Union besteht kein einheitliches Wahlrecht. Vielmehr finden bei den Europawahlen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Anwendung, die wiederum durch Übereinkünfte der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft ergänzt werden.