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Haushalt

Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse sind zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres aufzustellen. Sie vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Dortmund und geben einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse.

Es wird Rechenschaft darüber abgelegt, welche Vermögenswerte im Laufe eines Jahres gebildet oder verzehrt wurden und woher die Finanzmittel stammen. Darüber hinaus zeigen sie die analysierten Bilanzkennzahlen und gehen auf Chancen und Risiken für künftige Entwicklungen ein. Inhalte eines Jahresabschlusses sind insb. die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die produktorientierten Teilrechnungen.“

Jahresabschluss 2022

Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund für das Jahr 2022 liegt vor. Der städtische Haushalt schließt auch in diesem Jahr mit einem Jahresüberschuss ab, er beläuft sich für 2022 auf 84.620.874,59 Euro. Dies bedeutet gegenüber dem ursprünglich geplanten Fehlbedarf 2022 eine Verbesserung von 121,7 Mio. Euro. Die Stadt Dortmund behält somit ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage ihre Haushaltswirtschaft eigenständig zu gestalten.

Auch das Haushaltsjahr 2022 war geprägt von diversen Besonderheiten, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes für das 2022 nicht absehbar waren:

Die weltweit fortdauernde Coronapandemie stellte auch im Jahr 2022 die Bewirtschaftung des Haushaltes 2022 der Stadt Dortmund vor Herausforderungen. Das Haushaltsjahr 2022 war aber insbesondere von den Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine, der hierdurch ausgelösten Energiekrise, der hohen Inflation und den sich daraus ergebenden Unwägbarkeiten geprägt.

Das NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz - NKF-CIG wurde zum NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz - NKF-CUIG weiterentwickelt und musste wie bereits in den Jahresabschlüssen 2020 und 2021 im Jahresabschluss 2022 angewendet werden. Hierdurch sind die Kommunen zur Bildung einer Bilanzierungshilfe im Jahresabschluss verpflichtet: Sämtliche pandemiebedingten Haushaltauswirkungen des Jahres und erstmalig auch durch den Krieg gegen die Ukraine bedingte Haushaltsauswirkungen wurden im Jahresabschluss isoliert und in der Bilanz in einem gesonderten Posten aktiviert. Die saldierten coronabedingten und kriegsbedingten Belastungen wurden nach dem NKF-CUIG neutralisiert, sodass das Jahresergebnis insgesamt von den Auswirkungen der Coronapandemie und des Ukrainekriegs unberührt bleibt.

Neben den negativen Auswirkungen der Coronapandemie und dem Ukrainekrieg traten jedoch diverse ergebniswirksame Effekte auf, die den Haushalt 2022 der Stadt Dortmund unvorhergesehen positiv beeinflusst haben. Als Einmaleffekte zur Verbesserung gegenüber der ursprünglichen originären Planung sind ein erhöhtes Gewerbesteueraufkommen, ungeplante Zahlungen von Bundes- und Landesmitteln sowie Minderaufwendungen im Bereich der Zinsen zu nennen.

Dennoch ist die Zukunft weiterhin mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Durch das NKF-CUIG wurde der durch die Coronapandemie und den Krieg gegen die Ukraine bedingte Eigenkapitalverzehr durch die Abschreibung der Bilanzierungshilfe ab dem Jahr 2026 lediglich in die Zukunft verlagert. Somit werden kommende Generationen mit den aktuellen Krisen belastet. Darüber hinaus ist gegenwärtig nicht absehbar, ob in den folgenden Haushaltsjahren Kompensationszahlungen und Finanzhilfen an Kommunen erfolgen werden und inwiefern die Regelungen des NKF-CUIG weiterhin Anwendung finden können.

Insbesondere aufgrund der oben genannten positiven Effekte auf die Ertragslage erwirtschaftete die Stadt Dortmund zum fünften Mal in Folge ein positives Jahresergebnis und ist folglich nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Der Jahresüberschuss wird nach entsprechendem Ratsbeschluss der Ausgleichsrücklage zugeführt und wird somit das Eigenkapital der Stadt Dortmund verstärken.

Die Einbringung des Jahresabschlussentwurfs 2022 in den Rat der Stadt Dortmund erfolgte am 11.05.2023 (DS-Nr. 30736-23).

Jahresabschluss 2021

Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund für das Jahr 2021 liegt vor. Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2021 beträgt 160.556.040,75 Euro (2018: 20.293.336,12 Euro, 2019: 12.599.062,28 Euro, 2020: 98.004.535,34 Euro) und ist damit der höchste seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Dies bedeutet gegenüber dem ursprünglich geplanten Fehlbedarf 2021 eine Verbesserung von 217,3 Mio. Euro. Die Stadt Dortmund behält somit ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage ihre Haushaltswirtschaft eigenständig zu gestalten.

Das Haushaltsjahr 2021 war geprägt von diversen Besonderheiten, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2020 und 2021 nicht vorhersehbar waren:

Die weltweit fortdauernde Coronapandemie stellte auch die Bewirtschaftung des Haushaltes 2021 der Stadt Dortmund vor große Herausforderungen und war lange Zeit mit Unsicherheiten behaftet. Im Bereich der Aufwendungen ergaben sich zur Bewältigung der Pandemie unter anderem durch die Beschaffung von Schutzausrüstung, erhöhte Reinigungsleistungen und die Kontaktnachverfolgung erhebliche Verschlechterungen gegenüber der Planung. Im Bereich der Erträge entstanden erhebliche coronabedingte Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen des Landes, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Vergnügungssteuer. Die coronabedingten Mehraufwendungen für den Betrieb des Impfzentrums wurden durch Bund und Land refinanziert.

Das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG muss wie bereits im Jahresabschluss 2020 auch im Jahresabschluss 2021 angewendet werden. Hierdurch sind die Kommunen zur Bildung einer Bilanzierungshilfe im Jahresabschluss verpflichtet: Sämtliche pandemiebedingten Haushaltauswirkungen des Jahres wurden im Jahresabschluss isoliert und in der Bilanz in einem gesonderten Posten aktiviert. Die saldierten coronabedingten Belastungen wurden nach dem NKF-CIG neutralisiert, sodass das Jahresergebnis insgesamt von den Auswirkungen der Coronapandemie unberührt bleibt.

Neben der Coronapandemie traten darüber hinaus diverse ergebniswirksame Einmaleffekte auf, die den Haushalt 2021 der Stadt Dortmund unvorhergesehen positiv beeinflusst haben. Als Einmaleffekt zur Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung ist zum einen die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zu nennen. An dieser Stelle ist der Bund einer jahrelangen Forderung der kommunalen Familie nachgekommen. Zum anderen sind wesentliche Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Planung durch ein erhöhtes Gewerbesteueraufkommen, geringere Zuführungsaufwendungen zu Pensionsrückstellungen sowie Minderaufwendungen im Bereich der Zinsen zu verzeichnen.

Trotz des positiven Jahresergebnisses 2021 ist die Zukunft weiterhin mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Der Eigenkapitalverzehr wurde durch die Abschreibung der Bilanzierungshilfe ab dem Jahr 2025 lediglich in die Zukunft verlagert und belastet somit kommende Generationen. Darüber hinaus ist gegenwärtig nicht absehbar, ob in den folgenden Haushaltsjahren Kompensationszahlungen und Finanzhilfen an Kommunen erfolgen werden. Im Jahresabschluss 2022 wird weiterhin die Bildung einer Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG erfolgen.

Insbesondere aufgrund der oben genannten Effekte erwirtschaftete die Stadt Dortmund zum vierten Mal in Folge ein positives Jahresergebnis und ist folglich nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Der Jahresüberschuss wird nach entsprechendem Ratsbeschluss der Ausgleichsrücklage zugeführt werden und wird somit das Eigenkapital der Stadt Dortmund verstärken.

Die Einbringung des Jahresabschlussentwurfs 2021 in den Rat der Stadt Dortmund erfolgte am 12.05.2022 (DS-Nr. 23826-22).

Jahresabschluss 2021, 6 MB, PDF

Jahresabschluss 2020

Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund für das Jahr 2020 liegt vor.

Das Haushaltsjahr 2020 war geprägt von diversen Besonderheiten, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2020 und 2021 nicht vorhersehbar waren.

Die weltweite Corona-Pandemie stellte auch die Bewirtschaftung des Haushaltes der Stadt Dortmund vor große Herausforderungen und war über einen langen Zeitraum mit großen Unsicherheiten behaftet. Im Bereich der Aufwendungen ergaben sich zur Bewältigung der Pandemie unter anderem durch die Beschaffung von Schutzausrüstung oder die Kontaktnachverfolgung erhebliche Verschlechterungen gegenüber der Planung. Im Bereich der Erträge wurde zu Beginn des Jahres noch mit erheblichen Mindererträgen bei den Steuern - insbesondere bei der Gewerbesteuer - gerechnet, die jedoch zum Ende des Jahres geringer als anfangs angenommen ausfielen.

Die beiden folgenden wesentlichen Effekte haben dazu geführt, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht in dem erwarteten Ausmaß auf den städtischen Haushalt gewirkt haben. Einerseits erhielt die Stadt Dortmund eine einmalige Kompensationszahlung zum Ausgleich der Gewerbesteuermindererträge seitens des Bundes und Landes. Andererseits wurde das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19- Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ verabschiedet, durch das die Kommunen zur Bildung einer Bilanzierungshilfe im Jahresabschluss verpflichtet wurden. Sämtliche pandemiebedingte Haushaltbelastungen wurden im Jahresabschluss somit isoliert und in der Bilanz in einem gesonderten Posten aktiviert. Der saldierten Belastung konnte nach dem NKF-CIG ein Ertrag in gleicher Höhe aus der Isolation der Belastung eingebucht werden, sodass das Jahresergebnis insgesamt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie unberührt bleibt.

Neben der Corona-Pandemie traten darüber hinaus diverse ergebniswirksame Einmaleffekte auf, die den Haushalt 2020 der Stadt Dortmund unvorhergesehen positiv
beeinflusst haben. Als Einmaleffekt zur Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung ist zum einen die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zu nennen. An dieser Stelle ist der Bund einer jahrelangen Forderung der kommunalen Familie nachgekommen. Zum anderen sind wesentliche Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Planung durch die Zulässigkeit einer neuen Berechnungsmethode der Pensionsrückstellungen, erhöhte Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im Jahresabschluss sowie Minderaufwendungen im Bereich der Zinsen zu verzeichnen.

Trotz der genannten Hilfen seitens des Bundes und des Landes für das Haushaltsjahr 2020 ist die Zukunft weiterhin mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Der Eigenkapitalverzehr wurde durch die Abschreibung der Bilanzierungshilfe ab dem Jahr 2025 lediglich in die Zukunft verlagert und belastet somit kommende Generationen. Darüber hinaus ist gegenwärtig nicht absehbar, ob auch in den folgenden Haushaltsjahren Kompensationszahlungen und Finanzhilfen an Kommunen erfolgen werden. Die Möglichkeit der Bildung einer Bilanzierungshilfe für die folgenden Haushaltsjahre nach dem NKF-CIG ist ebenfalls nicht abschließend geklärt und von rechtlichen Unsicherheiten umgeben.

Insbesondere aufgrund der positiven Einmaleffekte erwirtschaftete die Stadt Dortmund zum dritten Mal in Folge ein positives Jahresergebnis und ist folglich nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2020 beträgt 98.004.535,34 Euro (2018: 20.293.336,12 Euro, 2019: 12.599.062,28 Euro) und ist damit der höchste seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF).

Dies bedeutet gegenüber dem ursprünglich geplanten Fehlbedarf 2020 eine Verbesserung von fast 152,3 Mio. Euro. Die Stadt Dortmund behält somit ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage ihre Haushaltswirtschaft eigenständig zu gestalten.

Der Jahresüberschuss wird nach entsprechendem Ratsbeschluss der Ausgleichsrücklage zugeführt werden und wird somit das Eigenkapital der Stadt Dortmund verstärken.

Die Einbringung des Jahresabschlussentwurfs in den Rat der Stadt Dortmund erfolgte am 20.05.2021 (DS-Nr. 20203-21).

Jahresabschluss 2020, 9 MB, PDF

Jahresabschluss 2019

Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund für das Jahr 2019 liegt vor.

Der städtische Haushalt schließt auch 2019 mit einem Jahresüberschuss ab: Nach einem Jahresüberschuss in Höhe von 20,3 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2018 konnte im vergangenen Haushaltsjahr 2019 ein Jahresüberschuss in Höhe von 12,6 Mio. Euro erzielt werden. Dies bedeutet gegenüber dem ursprünglichen geplanten Fehlbedarf 2019 eine Verbesserung von fast 50 Mio. Euro.

Diese Ergebnisverbesserung ist geprägt durch erhöhte Kostenerstattungen im Sozialbereich und diverse Einmaleffekte in Folge ungeplanter Rückstellungsauflösungen. Darüber hinaus wirkte wie auch in den Vorjahren die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank positiv durch geringere Zinsaufwendungen auf den städtischen Haushalt. Aber auch das seit Jahren durchgeführte Memorandum zwischen Politik und Verwaltung hat zu diesem Ergebnis beigetragen.
Durch diese Effekte konnten Mindererträge im Bereich der Steuern und Zuwendungen überkompensiert werden, so dass insgesamt ein deutlich besseres Jahresergebnis als ursprünglich geplant vorgelegt werden kann.

Die Stadt Dortmund ist keine Stärkungspaktkommune im Sinne des Stärkungspaktgesetzes. Das positive Jahresergebnis konnte die Stadt Dortmund somit aus eigener Kraft erwirtschaften und kann weiterhin freiwillige Leistungen wie z.B. Kultur- und Sportförderung anbieten. Darüber hinaus konnten wesentliche zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dortmund vermieden werden – so wurde beispielsweise die Grundsteuer seit Jahren nicht erhöht.

Auf Grund des Jahresüberschusses ist die Stadt Dortmund folglich nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Sie behält ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft eigenständig zu gestalten.

Der Jahresüberschuss wird nach entsprechendem Ratsbeschluss der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden und wird somit das Eigenkapital der Stadt Dortmund verstärken.

Die Einbringung des Jahresabschlussentwurfs in den Rat der Stadt Dortmund erfolgte am 14.05.2020 (DS-Nr. 17007-20).

Jahresabschluss 2019, 14 MB, PDF

Jahresabschluss 2018

Bereits für die Haushaltsplanung 2018 hat die Stadt Dortmund starke Anstrengungen unternommen, um mit selbst auferlegten Konsolidierungsprogrammen die eigenbestimmte Handlungsfähigkeit weiter aufrechtzuerhalten. Damit hat sie sich den Raum eröffnet, eine solide und vorsichtige Haushaltsplanung für das Jahr 2018 aufstellen zu können.

Nun liegt der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund für das Jahr 2018 vor. Der städtische Haushalt schließt erstmalig seit der Einführung des NKF im Jahr 2006 mit einem Jahresüberschuss ab. Dieser beträgt 20.293.336,12 Euro und bedeutet gegenüber dem ursprünglichen geplanten Fehlbedarf in Höhe von 51.909.459,15 Euro eine Verbesserung von 72.202.795,27 Euro.

Diese Ergebnisverbesserung ist vor allem geprägt durch konjunkturelle Effekte: So wurden in 2018 im Vergleich zum Haushaltsplan deutlich gestiegene Gewerbesteuererträge (30,0 Mio. Euro) und Verbesserungen im Bereich des Sozialamtes (10,2 Mio. Euro) verzeichnet.

Darüber hinaus wirkte auch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank positiv durch geringere Zinsaufwendungen (15,6 Mio. Euro) auf den städtischen Haushalt.
Aus eigenen Sparanstrengungen und erfolgreichen Bewirtschaftungsmaßnahmen konnten darüber hinaus über alle Fachbereiche hinweg saldierte Verbesserungen von 6,3 Mio. Euro generiert werden.

Die Stadt Dortmund ist keine Stärkungspaktkommune im Sinne des Stärkungspaktgesetzes. Somit konnten weiterhin freiwillige Leistungen wie z.B. Kultur- und Sportförderung durch die Stadt Dortmund angeboten werden. Darüber hinaus konnten wesentliche zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dortmund vermieden werden – so wurde beispielsweise die Grundsteuer seit Jahren nicht erhöht.

Auf Grund des Jahresüberschusses ist die Stadt Dortmund folglich nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Sie behält ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft eigenständig zu gestalten.

Der Jahresüberschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt werden und wird somit das Eigenkapital der Stadt Dortmund verstärken.

Die Einbringung des Jahresabschlussentwurfs in den Rat der Stadt Dortmund erfolgte am 23.05.2019 (DS-Nr. 13483-19).

Jahresabschluss 2018, 11 MB, PDF

Jahresabschluss 2017

Jahresabschlussentwurf 2017 der Stadt Dortmund (DS-Nr.: 10424-18)

Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund für das Jahr 2017 liegt vor.
Der städtische Haushalt schließt mit einem Fehlbetrag von 8.847.652,13 Euro ab und bleibt damit 58.347.477,92 Euro unter dem geplanten Jahresfehlbetrag von 67.195.130,05 Euro.

Da das Jahresergebnis deutlich unter der 5%-Grenze von 78,4 Mio. € liegt, ist die Stadt Dortmund weiterhin nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Sie behält ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft ohne Einschränkung zu gestalten.

Nach der heutigen Kenntnisnahme durch den Verwaltungsvorstand wird der Jahresabschlussentwurf 2017 der Stadt Dortmund am 17. Mai in den Rat der Stadt Dortmund eingebracht.

Jahresabschlussentwürfe 2017 der Sonderhaushalte (DS-Nr.: 10338-18)

Die Entwürfe der Jahresabschlüsse für die Sonderhaushalte für das Jahr 2017 liegen vor. Der Sonderhaushalt Grabpflegelegate schließt mit einem Fehlbetrag von 603.145,64 Euro ab. Der Sonderhaushalt Kohlgartenstiftung schließt mit einem Überschuss von 3.761,80 Euro ab. Nach der heutigen Kenntnisnahme durch den Verwaltungsvorstand werden die Jahresabschlussentwürfe der Sonderhaushalte am 17. Mai in den Rat der Stadt Dortmund eingebracht.

Jahresabschluss 2017, 8 MB, PDF

Jahresabschluss 2016

Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund für das Jahr 2016 liegt vor.

In einem schwierigen finanziellen Umfeld ist es durch gesteuerte Haushaltsbewirtschaftung gelungen,dass der städtische Haushalt mit einem Fehlbetrag von 67.349.225,54 € abschließt und damit um 8.239.546,72 € unter dem geplanten Jahresfehlbetrag von 75.588.772,26 € bleibt.

Da das Jahresergebnis unter der 5%-Grenze von 81,5 Mio. € liegt, ist die Stadt Dortmund nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Sie behält somit auch weiterhin ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft ohne Einschränkung zu gestalten.

Nach der heutigen Kenntnisnahme durch den Verwaltungsvorstand wird der Jahresabschlussentwurf 2016 der Stadt Dortmund am 28. September in den Rat der Stadt Dortmund eingebracht.

Jahresabschluss 2016, 8 MB, PDF

Jahresabschluss 2015

Jahresabschluss 2014

Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund für das Jahr 2014 liegt vor.

In einem schwierigen finanziellen Umfeld ist es durch gesteuerte Haushaltsbewirtschaftung gelungen, dass der städtische Haushalt mit einem Fehlbetrag von 65,2 Mio. € abschließt und damit um 9,4 Mio. € unter dem geplanten Jahresfehlbetrag von 74,6 Mio. € bleibt. Trotz schwächelnder Gewerbesteuererträge konnte durch Konsolidierungsanstrengungen der Fehlbetrag gesenkt werden.

Da das Jahresergebnis ebenfalls unter der 5%-Grenze von 88,6 Mio. € liegt, ist die Stadt Dortmund nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Sie behält somit auch weiterhin ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft ohne Einschränkung zu gestalten.

Nach der heutigen Kenntnisnahme durch den Verwaltungsvorstand wird der Jahresabschlussentwurf 2014 der Stadt Dortmund am 7. Mai in den Rat der Stadt Dortmund eingebracht.

Jahresabschluss 2014, 14 MB, PDF

Jahresabschluss 2013

Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde für das Jahr 2013 fristgerecht vom Stadtkämmerer aufgestellt und durch den Oberbürgermeister bestätigt.

In einem schwierigen finanziellen Umfeld ist es durch gesteuerte Haushaltsbewirtschaftung gelungen, dass der städtische Haushalt mit einem Fehlbetrag von 63,1 Mio. € abschließt und dieses Ergebnis nur geringfügig über den geplanten Jahresfehlbetrag von 56,0 Mio. € liegt.

In dem Jahresabschluss sind alle erkennbaren Risiken, insbesondere die drohende Rückzahlung der Beherbergungsabgabe, berücksichtigt worden. Die Mindererträge bei Gewerbesteuern in Höhe von 19,1 Mio. € konnten noch durch Mehrerträge an anderen Stellen kompensiert werden.

Da das Jahresergebnis deutlich unter der 5%-Grenze von 85,5 Mio. € liegt, ist die Stadt Dortmund nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Sie behält somit auch weiterhin ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft ohne Einschränkung zu gestalten.

Nach der heutigen Kenntnisnahme durch den Verwaltungsvorstand wird der Jahresabschluss 2013 der Stadt Dortmund am 10. April in den Rat der Stadt Dortmund eingebracht. Im Anschluss an die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und des Rechnungsprüfungsamtes erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Dortmund.

Jahresabschluss 2013, 8 MB, PDF

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