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Haushalt

Haushaltspläne

Der Haushaltsplan ist die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft und enthält als Planungswerk alle voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge sowie Aus- und Einzahlungen der Stadt Dortmund. Er ist in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in entsprechende Teilpläne nach Produktbereichen und Organisationseinheiten gegliedert. Die Haushaltssatzung wird mitsamt dem Haushaltsplan und Anlagen, welche in § 1 KomHVO NRW genannt sind, (in der Regel für ein Haushaltsjahr) vom Rat der Stadt Dortmund verabschiedet/beschlossen.

Funktionen des Haushaltsplans

Handlungsgrundlage

Bindungswirkung nach innen (zwischen Rat und Verwaltung) z. B. hinsichtlich des Budgets für die Aufgabenerfüllung sowie nach außen z. B. über die Festlegung der Hebesätze der Gewerbesteuer und Grundsteuer

Information und Transparenz

  • Enthält Informationen über die geplanten Maßnahmen der Stadt Dortmund und deren finanziellen Auswirkungen
  • Transparenz hinsichtlich Aufbau, da gesetzlich vorgeschrieben (KomHVO NRW)

Steuerung und Kontrolle

Durch den Haushaltsplan und das mit ihm verbundene unterjährige Berichtswesen bzw. Controlling der Stadt Dortmund ist es möglich, detailliert nachzuvollziehen, ob die geplanten Maßnahmen umgesetzt worden sind.

Haushaltspläne

Haushalt 2023

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen nach § 78 Abs. 3 GO NRW beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde am 03.03.2023 bei der Bezirksregierung in Arnsberg angezeigt. Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 28.03.2023 das Anzeigeverfahren des Dortmunder Haushaltes beendet. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 06.04.2023.

Die Haushaltssatzung 2023 weist für das Jahr 2023 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 45,9 Mio. Euro aus. Mit der Haushaltssatzung 2023 ist ein Ausgleich des Fehlbedarfes für das Haushaltsjahr 2023 durch die Ausgleichsrücklage vorgesehen. Diese konnte durch die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre gebildet werden. Demnach ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen nach § 80 Abs. 5 GO NRW zum wiederholten Mal der Aufsichtsbehörde lediglich anzuzeigen. Damit entfällt erneut die Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde. Da der geplante Jahresfehlbedarf in keinem Planjahr über der sogenannten "5%-Grenze" nach § 76 GO NRW liegt, besteht für die Stadt Dortmund auch weiterhin keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

Hervorzuheben ist, dass die Stadt Dortmund die Haushaltsplanung 2023 ohne wesentliche zusätzliche Belastungen für die Bürger*innen sowie die ortsansässigen Unternehmen vorgenommen hat. Insbesondere die Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer konnten, wie auch in den vergangenen Jahren, unverändert bleiben und auch die Entgelte für viele städtische Leistungen wurden weitestgehend stabil gehalten. Die Stadt Dortmund versucht somit die Attraktivität als Wirtschafts- und Wohnstandort weiterhin zu steigern.

Der positive Stand der Haushaltsplanung ist unter anderem auf das NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) zurückzuführen. Nach dem Gesetz sind die Kommunen dazu verpflichtet, eine Isolation der coronabedingten Veränderungen bis 2023 und eine Isolation der kriegsbedingten Veränderungen bis 2026 vorzunehmen. Das bedeutet, dass in diesen Jahren sämtlichen pandemie- und kriegsbedingten Veränderungen im Haushaltsplan ein außerordentlicher Ertrag in gleicher Höhe aus der Einstellung einer sogenannten Bilanzierungshilfe in die städtische Bilanz gegenübersteht. Dadurch ergeben sich somit zunächst keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Nach derzeitiger Gesetzeslage müssen ab dem Haushaltsjahr 2024 die coronabedingten Veränderungen und ab dem Haushaltsjahr 2027 die kriegsbedingten Veränderungen in voller Höhe aus dem städtischen Haushalt getragen werden. Zusätzlich wirkt sich die ab 2026 erfolgende Abschreibung aller isolierten corona- und kriegsbedingten Belastungen über 50 Jahre auf den städtischen Haushalt aus. Die Folgewirkungen, die durch die Anwendung des NKF-CUIG entstehen, werden somit lediglich in die Zukunft verlagert.

Hinsichtlich der Coronapandemie hat sich die Situation gegenüber der Haushaltsplanung 2022 deutlich verbessert. Die Verbesserungen haben sich insbesondere durch "Aufholeffekte" in der Allgemeinen Finanzwirtschaft (u. a. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Schlüsselzuweisungen) ergeben. Auf Basis der aktuellen Planungsgrundlagen sind die coronabedingten Verschlechterungen hier deutlich geringer als zuletzt geplant bzw. übersteigen im Fall der Schlüsselzuweisungen sogar deutlich das Vorkrisenniveau. Zudem konnten die Budgetansätze für coronabedingte Mehraufwendungen, z.B. für Hygienemaßnahmen auf Basis der Erfahrungen des laufenden Haushaltsjahres, teilweise reduziert werden. Die Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes sind dagegen gravierend. Neben notwendigen Maßnahmen für die Unterbringung von schutzsuchenden Personen werden stark steigende Aufwendungen für die Energieversorgung sowie allgemeine Preissteigerungen – für das laufende sowie für die Folgejahre – erwartet.

Aktuell werden die aus den Ukraine-Konflikt und der Coronapandemie resultierenden Belastungen von 2020 bis 2026 für den Haushalt der Stadt Dortmund auf kumuliert rund 478,4 Mio. Euro beziffert. Der Abschreibungsbetrag der Bilanzierungshilfe beläuft sich für das Planjahr 2026 auf 8,5 Mio. Euro.

Viele in den vergangenen Jahren entwickelte Konsolidierungsmaßnahmen haben auch im Haushaltsplan 2023 weiterhin Bestand. Zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen werden derzeit insbesondere durch allgegenwärtige Preissteigerungen erschwert.

Insgesamt sind im Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2023 Investitionsauszahlungen in Höhe von 411,1 Mio. Euro geplant. Hiervon sollen allein 199,2 Mio. Euro in den Hochbau investiert werden, z.B. für den Bau von Schulen, Sport-/Turn- und Gymnastikhallen oder Kindertageseinrichtungen. Die Investitionsplanung ist weiterhin geprägt von diversen Förderprogrammen des Bundes sowie des Landes NRW. Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2023 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 295,6 Mio. Euro vorgesehen.

Haushalt 2022

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen nach § 78 Abs. 3 GO NRW beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde am 13.01.2022 bei der Bezirksregierung in Arnsberg angezeigt. Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 10.02.2022 das Anzeigeverfahren des Dortmunder Haushaltes beendet.

Die Haushaltssatzung 2022 weist für das Jahr 2022 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 37,1 Mio. Euro aus. Mit der Haushaltssatzung 2022 ist ein Ausgleich des Fehlbedarfes für das Haushaltsjahr 2022 durch die Ausgleichsrücklage vorgesehen. Die Ausgleichrücklage konnte durch die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre gebildet werden. Dies hat dazu geführt, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen nach § 80 Abs. 5 GO NRW zum ersten Mal seit dem Doppelhaushalt 2008/2009 nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig war. Da der geplante Jahresfehlbedarf lediglich im Planjahr 2025 über der sogenannten „5 %-Grenze“ nach § 76 GO NRW liegt, bestand für die Stadt Dortmund, wie in den vergangenen Jahren, keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

Es ist besonders hervorzuheben, dass der Haushalt 2022 keine wesentlichen zusätzlichen Belastungen für die Bürger*innen und Unternehmen enthält. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer, die seit 2015 unverändert sind. Auch die Entgelte für viele städtische Leistungen konnten weitestgehend stabil gehalten werden. Die Stadt Dortmund versucht somit die Attraktivität als Wirtschafts- und Wohnstandort aufrecht zu erhalten und weiterhin zu steigern.

Insgesamt ist im Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2022 ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 547 Mio. Euro vorgesehen. Hiervon sollen allein 283,6 Mio. Euro in den Hochbau investiert werden, z. B. für den Bau von Schulen, Sport-/Turn- und Gymnastikhallen oder Kindertageseinrichtungen. Auf das Schulbauprogramm entfällt im Haushaltsjahr 2022 ein Investitionsvolumen i. H. v. rund 187,2 Mio. Euro. Die Investitionsplanung ist weiterhin geprägt von diversen Förderprogrammen des Bundes sowie des Landes NRW. Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2022 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 428,8 Mio. Euro vorgesehen.

Im Rahmen der Haushaltsplanung mussten zusätzlich die Auswirkungen der weltweit anhaltenden Coronapandemie auf den Haushalt der Stadt Dortmund berücksichtigt werden. Neben erhöhten Belastungen für die Aufrechterhaltung der städtischen Leistungen (z. B. verstärkte Gebäudereinigungen und Hygienemaßnahmen in Dienstgebäuden und Schulen) hat die Coronapandemie erhebliche volkswirtschaftliche Auswirkungen, besonders auf die allgemeine Finanzwirtschaft der Stadt Dortmund. Insbesondere die Schlüsselzuweisungen sind von den Auswirkungen der Coronapandemie auch in der Zukunft stark betroffen. Erfreulich ist, dass im Bereich Gewerbesteuer aufgrund einer Neukalkulation durch das Steueramt Erträge erwartet werden, die über den ursprünglichen Ansätzen im Haushaltsplan 2020/2021 liegen. Die Gewerbesteuererträge sind folglich trotz der Coronapandemie bei der Stadt Dortmund vergleichsweise stabil.

Auf Basis des Gesetzes zur Fortführung des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) können die coronabedingten Haushaltsbelastungen für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 bilanziell isoliert werden und belasten die Ergebnisplanung somit zunächst nicht. Dies bedeutet, dass bis zum Haushaltsjahr 2024 sämtlichen pandemiebedingten Veränderungen der Haushaltsplanung im Haushalt ein außerordentlicher Ertrag in gleicher Höhe aus der Einstellung einer sogenannten Bilanzierungshilfe in die städtische Bilanz gegenübersteht. Ab dem Haushaltsjahr 2025 müssen die coronabedingten Verschlechterungen nach derzeitiger Gesetzeslage in voller Höhe aus dem städtischen Haushalt getragen werden – zuzüglich zu der dann anstehenden Abschreibung oder Ausbuchung der Bilanzierungshilfe. Die Verschlechterungen wirken sich somit im Jahr 2025 erstmalig auf das geplante Jahresergebnis aus.

Die aus der Pandemie resultierenden Belastungen von 2020 bis 2024 werden für den Haushalt der Stadt Dortmund aktuell auf rund 380,8 Mio. Euro beziffert. Der voraussichtliche Abschreibungsbetrag der Bilanzierungshilfe ab dem Haushaltsjahr 2025 beläuft sich nach derzeitigem Stand somit auf 7,6 Mio. Euro p. a. Die Abschreibung der Bilanzierungshilfe im Sinne des NKF-CIG führt dazu, dass die haushaltswirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie für die kommunalen Haushalte nur in die Zukunft geschoben werden. Die Folgewirkungen, die durch die Anwendung des NKF-CIG entstehen, müssen somit durch die zukünftigen Generationen getragen werden.

Bereits mit dem vorliegenden Haushaltsplan wurde eine Vielzahl von Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt. Mit dem Programm „Eigene Kraft“ wird die Stadt Dortmund darüber hinaus weitere Konsolidierungsmaßnahmen erarbeiten, um die Belastung der zukünftigen Generationen zu reduzieren.

Die Coronapandemie hat zudem die Wirtschaft in Dortmund stark getroffen. Mit dem Programm „Neue Stärke“ wurden mit dem Haushaltsplan 2022 weitere Mittel bereitgestellt, um unter anderem die betroffenen Branchen zu unterstützen und neue Strukturen zu entwickeln.

Haushalt 2020/2021

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Haushaltssatzung 2020/2021 ff. mit ihren Anlagen als "Doppelhaushalt" beschlossen. Der aktuelle Haushaltsplan enthält somit bereits die Festsetzungen und Ermächtigungen für die kommenden zwei Haushaltsjahre. Da in der Satzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf diese gemäß § 75 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die erforderliche Genehmigung wurde Herrn Oberbürgermeister Sierau am 06.02.2020 überreicht.

Es ist damit erneut gelungen, aus eigener Kraft einen genehmigten Haushalt aufzustellen.

Die Haushaltssatzung 2020/2021 weist Fehlbedarfe in Höhe von rund 54,3 Mio. € für das Jahr 2020 und in Höhe von rund 57,3 Mio. € für das Jahr 2021 aus. Beide Fehlbedarfe liegen unter der sog. "5-%-Grenze", die nach § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslöst und werden aus dem bestehenden Eigenkapital durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage gedeckt.

Die Genehmigung des Haushaltes konnte ohne wesentliche zusätzliche Belastungen für die Dortmunder Bürger*innen sowie Unternehmen erreicht werden. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer, die seit 2015 unverändert sind. Auch die Entgelte für viele städtische Leistungen konnten weitestgehend stabil gehalten werden.

Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses hat sich allerdings gezeigt, dass sich die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zu den positiven Entwicklungen der letzten Jahre erstmals wieder verschlechtern. Dies spiegelt sich insbesondere bei den geringen Steigerungsraten der Steuererträge u. Schlüsselzuweisungen wider.

Außerdem haben sich im Vergleich zum Vorjahr durch verschiedene Faktoren weitere Anpassungsbedarfe bei der Haushaltsplanung 2020/2021ff. ergeben. Hier sind zu nennen:

  • die insgesamt höher als geplant eingetretene Besoldungserhöhung bei der Übertragung des Tarifabschlusses des Landes auf die Landes- und Kommunalbeamten*innen
  • Kostensteigerungen im sozialen Bereich
  • Mehrbedarfe aufgrund diverser Aufgabenerweiterungen und Aufgabenverschiebungen aus dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zwischen den örtlichen und überörtlichen Trägern

Durch die Fortführung von Konsolidierungsmaßnahmen und die Erschließung weiterer Einsparpotenziale ist es jedoch gelungen, solche Mehrbelastungen abzufedern. Auch haben der Wegfall der kommunalen Finanzbeteiligung an den Fonds Deutsche Einheit und das niedrige Zinsniveau zur Entlastung des Haushaltes beigetragen.

Zur Finanzierung der städtischen Investitionen sind neue Kreditermächtigungen im Jahr 2020 in Höhe von rund 182,8 Mio. Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 185,8 Mio. Euro vorgesehen. Zusammen mit den Investitionseinzahlungen kann ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 285,2 Mio. Euro in 2020 und in Höhe von 289,3 Mio. Euro in 2021 aus dem städtischen Haushalt erreicht werden. Die Investitionsplanung ist dabei weiterhin geprägt von diversen Förderprogrammen des Bundes sowie des Landes NRW.

Haushalt 2019

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 die Haushaltssatzung 2019 beschlossen. Da in der Satzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf diese gemäß § 75 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die erforderliche Genehmigung wurde Herrn Oberbürgermeister Sierau am 13.02.2019 zugestellt.

Es ist erneut gelungen, aus eigener Kraft einen genehmigten Haushalt aufzustellen.

Dabei hat die Stadt Dortmund von den für die Haushaltswirtschaft entscheidenden volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche derzeit sehr gut sind, profitiert. Dies zeigt sich u. a. durch eine - für Dortmunder Verhältnisse - relativ niedrige Arbeitslosenquote, sowie ein vergleichsweise hohes Steueraufkommen.

Im Haushaltsjahr 2019 sowie in den Planjahren 2020 und 2021 wird der Ausgleich zwischen den Aufwendungen und Erträgen durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage erreicht. Der geplante Jahresfehlbedarf liegt in allen Planjahren unter der sog. "5%-Grenze". Damit muss kein Haushaltssicherungskonzeptes aufgestellt werden. Für das dritte und vierte Planjahr wird derzeit sogar ein ausgeglichener Haushalt mit einem Jahres-überschuss in Höhe von rund 11 bzw. 20 Mio. Euro erwartet.

Es ist besonders hervorzuheben, dass die Genehmigungsfähigkeit des Dortmunder Haushaltes ohne wesentliche zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die ortsansässigen Unternehmen erreicht wird. Insbesondere die Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer konnten unverändert bleiben und auch die Entgelte für viele städtische Leistungen wurden weitestgehend stabil gehalten.

Diese erfreuliche Tendenz ist nicht zuletzt auf die positive Prognose der allgemeinen Finanzwirtschaft und die damit zusammenhängenden steigenden Steuereinnahmen zurückzuführen. Auch die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen für die Stadt Dortmund sowie die Weiterleitung der Integrationspauschale an die Kommunen haben ebenfalls zur Ergebnisverbesserung beigetragen.

Gleichzeitig hat sich jedoch im Haushaltsplanaufstellungsprozess gezeigt, dass die Planung trotz der genannten positiven Aspekte immer schwieriger wird und weiterhin mit Risiken behaftet ist, welche von der Kommune nicht selbst beeinflusst werden können.

Ein Bereich ist der weiterhin große Eigenanteil der Stadt Dortmund an den Kosten für Unter-bringung und Versorgung von Flüchtlingen sowie die anfallenden Kosten der Unterkunft.

Um solche Mehrbelastungen abzufedern, konnten erneut Konsolidierungsmaßnahmen durch das "Memorandum - Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts" in den Fachbereichen umgesetzt werden, welche ebenfalls zu strukturellen Verbesserungen der finanziellen Gesamtsituation des Haushaltes 2019 beigetragen haben.

Insgesamt ist im Kernhaushalt ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 270 Mio. Euro vor-gesehen. Hiervon sollen allein rund 106 Mio. Euro in den Hochbau investiert werden, z.B. für den Bau von Schulen, Sport-/Turn- und Gymnastikhallen oder Kindertageseinrichtungen. Davon profitiert auch die lokale Dortmunder Wirtschaft.

Haushalt 2018

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Haushaltssatzung 2018 beschlossen. Da in der Satzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf diese gemäß § 75 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die erforderliche Genehmigung wurde Herrn Oberbürgermeister Sierau am 13.02.2018 durch Herrn Regierungspräsident Vogel übergeben.

Somit ist es erneut gelungen, aus eigener Kraft einen genehmigten Haushalt aufzustellen. Anders als die umliegenden Großstädte des Ruhrgebiets kommt Dortmund ohne Millionenhilfen des Landes aus dem sogenannten „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ aus. Eine Teilnahme an diesem Stärkungspakt wäre verbunden mit massiven Einschnitten bei Leistungen für die BürgerInnen und einer erhöhten Steuerbelastung für BürgerInnen und Unternehmen.

Hierbei kommt der Stadt Dortmund zugute, dass die für die Haushaltswirtschaft maßgeblichen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit so gut sind wie schon lange nicht mehr. Dies zeigt sich u. a. durch eine - für Dortmunder Verhältnisse - relativ niedrige Arbeitslosenquote, das weiter anhaltende historisch niedrige Zinsniveau und ein vergleichsweise hohes Steueraufkommen.

Gleichzeitig hat jedoch, wie in den vorangegangenen Jahren, auch die diesjährige Planung des Haushaltsjahres 2018 ff. gezeigt, dass die Rahmenbedingungen zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltsplanes immer schwieriger werden. Faktoren, welche die Kommune selbst nicht beeinflussen kann, haben sich intensiviert und erschweren die Möglichkeiten einer selbstbestimmten Planung von Jahr zu Jahr. Vor allem im sozialen Bereich, aber auch in anderen Bereichen übernimmt die Stadt Dortmund gesamtstaatliche Aufgaben, die vielfach nicht oder nicht ausreichend kostendeckend erstattet werden.

Die Stadt Dortmund erwartet, dass die Landesregierung ihren Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag, wonach die Kommunen so angemessen finanziert werden sollen, dass kommunale Vorhaben und gesamtstaatliche Aufgaben nicht in Konkurrenz zueinander stehen sollen, im Jahr 2018 gerecht wird. In Bezug auf die Flüchtlingsrefinanzierung bedeutet dies, dass die bisherige Pauschalerstattung auch an die tatsächlichen, in den Kommunen entstehenden Kosten angepasst wird und zukünftig auch wieder alle Personen berücksichtigt, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Seit der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG) zum 01.01.2017 besteht derzeit eine Personengruppe vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, für die keinerlei Erstattungen seitens des Landes erfolgen. Dennoch muss die Unterbringung und Versorgung dieser Personen aus dem städtischen Haushalt gewährleistet werden, obgleich der Verbleib dieser Personen aus Gründen erfolgt, welche nicht durch die Kommunen beeinflussbar sind.

Zudem wird erwartet, dass die vom Bund an das Land gezahlten Mittel aus der sogenannten Integrationspauschale in angemessenem Umfang und geeigneter Weise an die Kommunen weitergeleitet werden.

Konsolidierungsprojekte und Maßnahmen aus dem Zukunftspakt Memorandum werden teilweise von neuen Belastungen des städtischen Haushaltes wieder aufgezehrt, so dass es im Haushaltsjahr 2018 der Stadt Dortmund noch nicht gelungen ist, einen ausgeglichen Haushalt aufzustellen. Für das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich bei einem Ertragsvolumen von rund 2,40 Mrd. Euro und einem Aufwandsvolumen von rund 2,45 Mrd. Euro ein Jahresfehlbedarf in Höhe von rund 51,9 Mio. Euro. Dieser liegt ca. 23,1 Mio. Euro unter der sog. „5-%-Grenze“, die nach § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslöst. Der Haushaltsausgleich ist und bleibt jedoch weiterhin das perspektivische Ziel und ist mit dem vorgelegten Haushaltsplan in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2021 vorgesehen.

Eine wesentliche Voraussetzung für einen strukturellen und dauerhaften Haushaltsausgleich ist jedoch, dass das Land als verlässlicher Partner seiner Verantwortung für eine aufgabenangemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen gerecht wird.

Für die notwendige Verbesserung der Finanz- und Haushaltssituation ist daher unabdingbar, dass weitere Belastungen der kommunalen Haushalte vermieden werden und schnellstmöglich Schritte zur Entlastung aller Kommunen erfolgen.

Im Haushaltsplan 2018 ist es des Weiteren gelungen, erneut eine Vielzahl von Investitionsmaßnahmen zu berücksichtigen, die den Erhalt und die Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur sicherstellen.

Insgesamt ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 220,5 Mio. Euro veranschlagt. Demgegenüber stehen Einzahlungen aus Förderungen, Zuweisungen und Verkäufen in Höhe von 94,2 Mio. Euro. Die Investitionsplanung ist dabei weiterhin geprägt von diversen Förderprogrammen des Bundes sowie des Landes NRW. Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist hierbei insbesondere herauszustellen, dass das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) um ein zweites Kapitel erweitert wurde, mit dem der Stadt Dortmund weitere Mittel in Höhe von rund 63 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese sind laut Gesetzgeber insbesondere zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zu verwenden.

Haushalt 2017

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 die Haushaltssatzung 2017 beschlossen. Da in der Satzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf diese gemäß § 75 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Mit Schreiben vom 24.02.2017 ist die erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg bei der Stadt Dortmund eingegangen.

Für das Haushaltsjahr 2017 ergibt sich bei einem Ertragsvolumen von rund 2,37 Mrd. Euro und einem Aufwandsvolumen von rund 2,44 Mrd. Euro ein Jahresfehlbedarf in Höhe von rund 67,2 Mio. Euro. Dieser liegt unter der Grenze, die nach § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslöst und wird aus dem bestehenden Eigenkapital durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage gedeckt.

Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2017 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 103,9 Mio. Euro vorgesehen. Zusammen mit den Investitionseinzahlungen kann somit ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 193,5 Mio. Euro aus dem städtischen Haushalt erreicht werden. Unter anderem wird ab diesem Jahr im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020“ verstärkt in die Schulinfrastruktur investiert. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat hierzu im Dezember 2016 das „Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)“ verabschiedet, das der Stadt Dortmund zins- und tilgungsfreie Darlehen für Investitionen in diesem Bereich ermöglicht.

Die Haushaltssatzung wurde in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten.

Haushalt 2016

Nachdem der Rat der Stadt Dortmund am 17.03.2016 in einer zweiten Beratungsrunde den Haushalt 2016 beschlossen hat, ist am 27.04.2016 die erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg bei der Stadt Dortmund eingegangen.

Da es aktuelle Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation gab, war ein zweiter Beschluss des Rates notwendig geworden.

Trotz dieser verzögerten Beschlusslage, ist es erfreulich, dass so kurzfristig eine Genehmigung des Haushaltes 2016 durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgt ist.

Es ist festzuhalten, dass die Stadt Dortmund aus eigener Kraft einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen konnte. Dafür hat sie weder Stärkungspaktmittel noch anderweitige Unterstützung erhalten. Diese enorme Eigenleistung hebt den Unterschied zu den anderen umliegenden Kommunen hervor. Die Stadt Dortmund hat bewiesen, dass Sie mit eigenen Anstrengungen in der Lage ist, ihre Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und die Haushaltswirtschaft ohne fremde Hilfe zu gestalten.

Für das Haushaltsjahr 2016 ergibt sich bei einem Ertragsvolumen von rund 2,265 Mrd. € und einem Aufwandsvolumen von rund 2,341 Mrd. € ein Jahresfehlbedarf in Höhe von rund 75,6 Mio. €. Dieser liegt unter der Grenze, die die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslöst und wird durch das bestehende Eigenkapital gedeckt.

Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2016 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 135,0 Mio. € vorgesehen. Zusammen mit den Investitionseinzahlungen kann somit ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 205,4 Mio. € aus dem städtischen Haushalt erreicht werden. Daneben investieren die Eigenbetriebe und Sondervermögen der Stadt Dortmund in die Infrastruktur. In diesem Zusammenhang ist insbesondere das Projekt Nordwärts hervor zu heben, welches mit seiner Ausrichtung den Fokus auf die nördlichen Stadtbezirke legt, um dort die Lebensqualität zu steigern und insgesamt das Bild der Stadt zu verbessern.

Abschließend ist auch auf das Jahresergebnis 2015 hinzuweisen, in einem schwierigen finanziellen Umfeld ist es durch gesteuerte Haushaltsbewirtschaftung gelungen, dass der städtische Haushalt mit einem Fehlbetrag von 53,4 Mio. € abschließt. Das Jahresergebnis bleibt damit um 21,0 Mio. € unter dem geplanten Jahresfehlbetrag von 74,4 Mio. €.

Die Haushaltssatzung wurde in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getreten.

Haushalt 2015

Im Anschluss an die Beratungen der Fachausschüsse und Bezirksvertretungen hat der Rat der Stadt Dortmund am 19.02.2015 den Haushalt 2015 beschlossen.

Da in der Satzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedurfte diese der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg ist bei der Stadt Dortmund am 09.04.2015 eingegangen.

Für das Haushaltsjahr 2015 ergibt sich bei einem Ertragsvolumen von rund 2,048 Mrd. Euro und einem Aufwandsvolumen von rund 2,123 Mrd. Euro ein Jahresfehlbedarf in Höhe von rund 74,4 Mio. Euro. Dieser liegt unter der Grenze, die die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslöst.

Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2015 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 73,8 Mio. Euro vorgesehen. Im Jahr 2016 sinkt diese auf rund 61,8 Mio. Euro. Für 2017 ist ein Wert von rund 54,3 Mio. Euro und für 2018 von rund 50,5 Mio. Euro vorgesehen.

Die Stadt Dortmund behält auch weiterhin ihre Handlungsfähigkeit und ist in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft ohne Einschränkung zu gestalten.

Die Haushaltssatzung wurde in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft getreten.

Haushalt 2014

Im Anschluss an die Beratungen der Fachausschüsse und Bezirksvertretungen hat der Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2013 den Haushalt 2014 beschlossen.

Da in der Satzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedurfte diese der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg wurde der Stadt Dortmund am 18.03.2014 übergeben.

Für das Haushaltsjahr 2014 ergibt sich bei einem Ertragsvolumen von rund 1,941 Mrd. Euro und einem Aufwandsvolumen von rund 2,016 Mrd. Euro ein Jahresfehlbedarf in Höhe von rund 75 Mio. Euro. Dieser liegt unter der Grenze, die die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslöst. Im Planjahr 2017 ist es erstmalig gelungen einen Überschuss im Saldo auszuweisen.

Im Vergleich zum Jahr 2013 reduziert sich die Kreditermächtigung zur Finanzierung der städtischen Investitionen um 9,7 Mio. Euro auf 42,3 Mio. Euro. Ursächlich hierfür ist, dass nach Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung zum 01.01.2014 die für Kanalbaumaßnahmen benötigten Investitionen über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes abgebildet werden und somit die im städtischen Haushalt erforderlichen Kreditaufnahmen verringern. Für das Planjahr 2015 wird mit einer Kreditaufnahme von 48,5 Mio. Euro, für 2016 von 49,7 Mio. € und für 2017 von 50,2 Mio. Euro gerechnet.

Die Stadt Dortmund behält auch weiterhin ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft ohne Einschränkung zu gestalten.

Die Haushaltssatzung wurde in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft getreten.

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Anschrift:
Töllnerstraße 9-11
44135 Dortmund

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