Karriere
Stadt will mehr Kinderpfleger*innen ausbilden - Initiative gegen Fachkräftemangel
Die Verwaltungsspitze der Stadt Dortmund leitete eine Vorlage an die politischen Gremien weiter, die eine weitere Klasse mit bis zu 28 Auszubildenden ab dem 1. August 2023 vorsieht.Der Rat wird in seiner März-Sizung darüber entscheiden.
Die Schüler*innen der am Berufskolleg eingerichteten Klasse besuchen über zwei Jahre die Schule und absolvieren die vorgeschriebenen Praxiszeiten in Kitas. Fabido beteiligt sich als größter Träger der elementaren Bildung in Dortmund an dieser Ausbildungsform von Kinderpfleger*innen und stellt die erforderlichen Praktikumsplätze zur Verfügung. Die Nachwuchskräfte sollen im Anschluss an ihre erfolgreiche Ausbildung von der Stadt Dortmund übernommen werden. Die Kooperation zwischen Berufskolleg und der Praxis in den Kitas läuft bereits mit der praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen (PIA) seit vielen Jahren erfolgreich.
Angehende Kinderpfleger*innen bekommen Ausbildungsentgelt
Für den Ausbildungsgang zur*/zum staatlich geprüften Kinderpfleger*in besteht keine Tarifbindung. Fabido bietet den angehenden Kinderpfleger*innen ein Ausbildungsentgelt, um einen monetären Anreiz für die Ausbildung zu schaffen und den Ausbildungsgang attraktiv zu gestalten. Die Ausbildung für Kinderpfleger*innen soll sich von der bei Fabido bereits etablierten praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen (auch) in Bezug auf die Vergütung abgrenzen. Die Ausbildung für Erzieher*innen wird bei Fabido nach Ausbildungstarifvertrag für den öffentlichen Dienst (besonderer Teil Pflege) vergütet. Die Vergütung für die Kinderpfleger*innen wird sich nach dem Tarifvertrag für Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz richten.
Grundlage für den Einsatz der Kinderpfleger*innen ist das "Sofortprogramm Kita" des NRW-Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration. Demnach sollen u.a. dauerhaft Ergänzungskräfte in den Kitas in Verbindung mit qualitätsabsichernden Maßnahmen geschaffen werden. Das bedeutet, dass Kinderpfleger*innen als Zweitkräfte auf Stellen von Erzieher*innen eingesetzt werden können.