Sicherheit und Recht
Ordnungsamt weist auf Verbote an den bevorstehenden Feiertagen hin

Zusätzlich zum allgemeinen Sonntags- und Feiertagsschutz ist Folgendes an sogenannten stillen Feiertagen verboten:
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5:00 bis 18:00 Uhr, am Volkstrauertag von 5:00 bis 13:00 Uhr,
- sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, von 5:00 bis 18:00 Uhr, am Volkstrauertag von 5:00 bis 13:00 Uhr,
- der Betrieb von Spielhallen u. ä. Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5:00 bis 18:00 Uhr, am Volkstrauertag von 5:00 bis 13:00 Uhr,
- musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5:00 bis 18:00 Uhr
- und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5:00 bis 18:00 Uhr.
In Zweifelsfällen bitte die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten – Sonn- und Feiertagsschutz – kontaktieren: +49 231 50 255 69.