Klimafolgeanpassung
Informationen für Bürger*innen
Weitere Infos und Formulare für den Antrag finden Sie unter:
Förderung zur Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Flächenentsiegelung (INTERNEN-LINK einbinden)
Was wird gefördert?
Bei Dach- und Fassadenbegrünung werden bis zu 50%, höchstens jedoch 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Fläche gefördert. Bei Entsiegelungen befestigter Flächen und deren Umwandlung in Vegetationsflächen werden bis zu 50%, höchstens jedoch 20 Euro pro Quadratmeter entsiegelte Fläche gefördert.
Wer kann die Zuschüsse beantragen?
Eigentümer*innen, Eigentümer*innengemeinschaften sowie Erbbauberechtigte (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts) können Zuwendungen beantragen und erhalten. Allerdings gibt es paar Ausnahmen, welche Sie unter der unten verlinkten Seite erfahren können.
Was habe ich von einer Dach- oder Fassadenbegrünung oder einer Entsiegelung?
Im Winter sparen Sie Heizkosten und im Sommer schirmen Sie Hitze ab. Die Begrünung schützt das Dach und seine Abdichtung vor starkem Windsog, großen Temperaturschwankungen und UV-Strahlung. Es spart mind. 50% der Abwassergebühr und reduziert Überflutungen. Eine Entsieglung reduziert das Risiko für Hochwasser, fördert die Wasserverdunstung und verbessert insgesamt die Bodenbeschaffenheit.
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Förderung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden ab einer gesamten Nettoleistung von 5 kWp. Die Installation der Anlage inkl. aller Nebenkomponenten ist von einem qualifizierten Fachunternehmen durchzuführen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten, jedoch maximal 8.000,00 Euro je Verein.
Wer kann die Zuschüsse beantragen?
Antragsberechtigt sind nicht wirtschaftliche Vereine des privaten Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter von Vereinsgebäuden innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund sind. Bedingung ist ein entsprechender Eintrag im Vereinsregister.
Welche Vorteile erlange ich durch diese Maßnahme?
Positiver Effekt für den Klimaschutz durch die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Die Stromrechnung reduziert sich, da weniger Energie zugekauft werden muss. Mehr Unabhängigkeit von den Strompreiserhöhungen der Energiekonzerne. Überschüssiger Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit einer Einspeisevergütung gefördert.
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Förderung der Nutzung von Geothermie
Was wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung beträgt 15 % der durch den BAFA-Zuwendungsbescheid nachgewiesenen förderfähigen Kosten, jedoch maximal 10.000,00 Euro pro Antragsteller*in.
Zuwendungsfähig sind folgende Maßnahmen, die der Installation von oberflächennaher Geothermie dienen, um das betroffene Gebäude zu beheizen oder mit Warmwasser zu versorgen:
- Dienstleistungen zur Planung einer Geothermieanlage und entsprechende Beratung,
- Material- und Installationskosten einer Geothermieanlage, inklusive Bohrungen und Erdarbeiten, Brunnenanlage, Errichtung der Kollektortechnik (Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Erdwärmekörbe), Leitungen, Elektrotechnik, Regelungs- und Steuerungstechnik, Sensorik, Betriebsmittel und Wärmetauscher,
- erforderliche Umfeldmaßnahmen (z.B. Kosten und Entsorgung der Altanlage, Erschließung der Wärmequelle, Restaurierung betroffener Rasenflächen),
- Anschaffung von effizienten Wärmepumpen im Zusammenhang mit der Geothermieanlage welche die technischen Mindestanforderungen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ erfüllen.
Wer kann die Zuschüsse beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie freie Träger sozialer oder gemeinnütziger Einrichtungen, die Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebietes Dortmund sind.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Geförderte Maßnahmen müssen auf dem Gebiet der Stadt Dortmund umgesetzt werden.
- Sämtliche Arbeiten im Zuge der Maßnahmenumsetzung sind von einem qualifizierten Fachunternehmen durchzuführen.
- Die Zuwendungen sind vor Beginn der Maßnahme zu beantragen. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- und Liefervertrages zu werten.
- Die technischen Mindestanforderungen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ sind einzuhalten.
In welchen Fällen ist eine Förderung ausgeschlossen?
Eine Förderung ist ausgeschlossen für:
- Maßnahmen, mit denen bereits vor Bewilligung durch die Stadt Dortmund begonnen wurde,
- Maßnahmen an Neubauten (bis zu fünf Jahren nach Bauabnahme),
- Maßnahmen an Gebäuden, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft befinden,
- Maßnahmen, die der bauphysikalischen Ertüchtigung des Gebäudes für eine geothermische Nutzung dienen (z.B. Wärmedämmung, Fenstertausch, Installation von Flächenheizkörpern, Sanierung der Elektro- und Sanitärtechnik).
Welche Vorteile erlange ich durch diese Maßnahme?
- Vielfältig einsetzbar: Geothermie nutzt die in der Erdkruste gespeicherte Wärmeenergie und kann – in Verbindung mit einer Wärmepumpe – zur Beheizung, Warmwasserversorgung, aber auch für Kühlzwecke genutzt werden.
- Geothermie ist immer verfügbar und kann unabhängig vom Wetter oder der Jahreszeit genutzt werden.
- Die Nutzung von Erdwärme zur Energieversorgung stellt eine klimafreundliche Alternative dar, da Treibhausgasemissionen bei ihrer Nutzung vergleichsweise gering ausfallen. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage können diese Emissionen – und die Höhe der Stromrechnung – noch weiter gesenkt werden.
Die Stadtentwässerung der Stadt Dortmund informiert zu Überflutungsvorsorge, Starkregengefahren und Grundstücksentwässerung
- Starkregen und Hochwasser
Starkregengefahrenkarte - Grundstücksentwässerung (INTERNEN-LINK einbinden)
Alle Informationen zur Aktion und den Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Website
Wie viele Schulen/ Institutionen können sich pro Stadt bewerben?
Es besteht keine Begrenzung. Es werden insgesamt 100 Institutionen nach der Bewerbungsphase aufgrund des eingereichten Konzepts ausgewählt.
Können sich die Institutionen direkt beim Regionalverband Ruhr RVR oder der Stadtverwaltung bewerben?
Die Institutionen können sich ausschließlich über die Website