Umweltamt

Elektromagnetische Felder

Mobilfunk in Dortmund

In Deutschland haben inzwischen mehr als 80 % der Bevölkerung ein Handy und/oder andere mobile Kommunikationsgeräte. Diese Geräte benötigen zur Kommunikation ein Mobilfunknetz mit zahlreichen Mobilfunkbasisstationen.

Die Mobilfunknetze nutzen elektromagnetische Felder mit hoher Frequenz zum Transport der Mobilfunkdaten. Bei diesen Feldern handelt es sich um Mikrowellen im Frequenzbereich zwischen etwa 900 und 2.500 Megahertz (MHz). Die gesundheitliche Bedeutung solcher Felder wird sehr kontrovers diskutiert. Die gesetzlich verbindlichen Grenzwerte sind in der Verordnung über elektromagnetische Felder- 26. BImSchV festgelegt .

Hinweis
Karte mit Mobilfunkbasisstationen in Dortmund

Um Dortmunderinnen und Dortmundern sowie den Mobilfunkbetreibern einen Überblick über diese empfindlichen Einrichtungen sowie über die bereits vorhandenen Mobilfunkbasisstationen zu geben, wurden all diese Informationen in einer Karte dargestellt, die im Internet verfügbar ist.

Mit Stand Dezember 2021 sind in Dortmund 617 Mobilfunkbasisstationen in Betrieb, die sich auf 427 Standorte verteilen.

Mobilfunkkataster online

Seit 2001 findet eine intensive Auseinandersetzung mit der Mobilfunkthematik in Dortmund statt. Diese Auseinandersetzung hat das Ziel, zu einer möglichst verträglichen, dem Vorsorgeaspekt genügenden Mobilfunkinfrastruktur zu gelangen.

2003 wurde mit den Mobilfunkbetreibern eine Vereinbarung – der sogenannte Dortmunder Weg - geschlossen, die zum Inhalt hat, neue Mobilfunkbasisstationen möglichst nicht im 100 m-Umfeld von Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern zu errichten.

Für den Fall, dass ein solcher Standort nicht gefunden wird, errechnet der jeweilige Mobilfunkbetreiber eine Immissionsprognose, die die zu erwartende Feldstärke an der (zu) nah gelegenen Einrichtung abbildet. Wird bei dieser Prognose ein Vorsorgewert von 2 V/m eingehalten, werden gegen die Errichtung der jeweiligen Anlage seitens der Stadt Dortmund keine Bedenken geäußert, und die räumlich zuständige Bezirksvertretung wird über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Dieser Vorsorgewert wurde 2003 auf Grundlage einer Studie eines Institutes gewählt, das seinerzeit die verfügbaren Untersuchungen zu der Thematik gesichtet hatte, und eben diesen Vorsorgewert empfohlen hat.

Durch die vielen Veränderungen, die es seit 2003 im Bereich der funkgestützten Techniken gegeben hat, wurde der „Dortmunder Weg“ im Jahr 2015 an diese Veränderungen angepasst.

Wegen der zahlreichen funkgebundenen Dienste bzw. Techniken in Altenheimen und besonders in Krankenhäusern beschränkt sich der "Dortmunder Weg" nun nur noch auf Kindergärten und Schulen.

Messergebnisse

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