Anlagenbezogener Immissionsschutz
Wirtschaftliches Handeln ist im Regelfall mit Eingriffen in die Umwelt verbunden. Der Betrieb technischer Anlagen kann mit Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme oder anderen Emissionen verbunden sein. Diese dürfen als Immissionen in der Nachbarschaft nicht zu Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen führen.
Es ist daher Aufgabe der Überwachungsbehörden den ordnungsgemäßen Betrieb technischer Anlagen zu überprüfen. Dieser anlagenbezogene Umweltschutz wird in Dortmund nicht über die örtliche Immissionsschutzbehörde abgewickelt, sondern wird als "Besonderheit" von der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen mit Sitz in Hagen wahrgenommen.
Mit dem am 01.01.2008 in Kraft getretenen "Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts" sind in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten im Umweltbereich neu geregelt worden. Den Kreisen und kreisfreien Städten als Untere Umweltschutzbehörden wurden zahlreiche Aufgaben, die bisher von den Bezirksregierungen wahrzunehmen waren, als Pflichtaufgabe zugewiesen. Durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag übernahm dabei die Stadt Hagen sämtliche den drei Städten neu übertragenen Aufgaben des Umweltrechts. Die Untere Umweltschutzbehörde besitzt somit für diese Aufgaben die örtliche Zuständigkeit für Dortmund, aber auch für die Stadtgebiete von Bochum und Hagen.
Aufgaben der gemeinsame Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen:
- sie genehmigt Industrie- und Gewerbeanlagen nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- sie bearbeitet Nachbarbeschwerden über Industrie- und Gewerbeanlagen bei Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Gerüchen u. ä.,
- sie überwacht Industrie- und Gewerbeanlagen sowie Deponien von Amts wegen,
- sie gibt fachliche Stellungnahmen an andere Behörden und
- sie ist Träger öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch.