Stadtentwässerung Dortmund

Zustands- und Funktionsprüfung

Sanierung von Abwasserleitungen

Einsatzfahrzeug mit Kamera
Bild: Stadt Dortmund / Stadtentwässerung

Grundsätzlich müssen Schäden an Abwasserleitungen behoben werden. Typische Leitungsschäden sind:

  • Risse
  • Rohrbruch
  • Wurzeleinwuchs
  • Lageabweichung
  • Schadhaft oder unsachgemäß eingebaute Rohrverbindungen
  • Abflusshindernisse
  • Verformung oder Deformation
  • Korrosion

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Der/ die Sachkundige legt bei der Zustands- und Funktionsprüfung die Schwere des Schadens fest. Dabei gelten grundsätzlich folgende Sanierungsfristen:

  • große Schäden (Klasse A): innerhalb von 6 Monaten
  • mittlere Schäden (Klasse B): innerhalb von 10 Jahren
  • Bagatellschäden (Klasse C): in der Regel nicht vor einer Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren.

Wir als Stadt können im Einzelfall die Fristen für die Sanierung an die örtlichen Gegebenheiten anpassen.

Wenn bei Ihrer Zustands- und Funktionsprüfung ein Schaden festgestellt wurde, sollten Sie in jedem Fall noch vor einer Sanierung das Gespräch mit uns suchen. Wir beraten Sie unabhängig und verfolgen dabei das Ziel einer möglichst kostengünstigen Sanierung mit Augenmaß.

Sanierungsverfahren

Es gibt drei verschiedene Sanierungsverfahren – die Reparatur, die Renovierung und die Erneuerung:

Hinweis
Hinweis

Im Anschluss an eine Sanierung ist erneut eine Zustands- und Funktionsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese sollte jedoch auch in Ihrem Interesse sein, da nur so der Sanierungserfolg der ausführenden Firma tatsächlich belegt ist. Dabei empfiehlt es sich für die Zustands- und Funktionsprüfung nicht dieselbe Firma zu beauftragen, die auch schon die Abwasserleitungen saniert hat.

Für Sanierungskosten können Sie bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine finanzielle Förderung erhalten. Informieren Sie sich über Förderprogramme bei Ihrer Hausbank und prüfen Sie, ob Ihre Gebäudeversicherung Sanierungskosten übernimmt.

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