Zustands- und Funktionsprüfung
Sanierung von Abwasserleitungen

Grundsätzlich müssen Schäden an Abwasserleitungen behoben werden. Typische Leitungsschäden sind:
- Risse
- Rohrbruch
- Wurzeleinwuchs
- Lageabweichung
- Schadhaft oder unsachgemäß eingebaute Rohrverbindungen
- Abflusshindernisse
- Verformung oder Deformation
- Korrosion
Der/ die Sachkundige legt bei der Zustands- und Funktionsprüfung die Schwere des Schadens fest. Dabei gelten grundsätzlich folgende Sanierungsfristen:
- große Schäden (Klasse A): innerhalb von 6 Monaten
- mittlere Schäden (Klasse B): innerhalb von 10 Jahren
- Bagatellschäden (Klasse C): in der Regel nicht vor einer Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren.
Wir als Stadt können im Einzelfall die Fristen für die Sanierung an die örtlichen Gegebenheiten anpassen.
Wenn bei Ihrer Zustands- und Funktionsprüfung ein Schaden festgestellt wurde, sollten Sie in jedem Fall noch vor einer Sanierung das Gespräch mit uns suchen. Wir beraten Sie unabhängig und verfolgen dabei das Ziel einer möglichst kostengünstigen Sanierung mit Augenmaß.
Sanierungsverfahren
Es gibt drei verschiedene Sanierungsverfahren – die Reparatur, die Renovierung und die Erneuerung:
Zum Thema
Stadt Dortmund - Grundstücksentwässerung - Zustands- & Funktionsprüfung
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