Stadtplanungs- und Bauordnungsamt

Baurechtliche Satzungen

Stellplatzsatzungen

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Neufassung der Stellplatzsatzung beschlossen.

Die Stellplatzsatzung regelt für das Dortmunder Stadtgebiet die Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradstellplätze im Baugenehmigungsverfahren, die Minderungsmöglichkeiten, ihre Beschaffenheit und Ablösemöglichkeiten.

Die Satzung ist am 21.10.2022 in Kraft getreten.

Bitte um Beachtung: Die nachstehende Neufassung der Stellplatzsatzung beinhaltet die Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund vom 23.05.2024 sowie die Satzung zur zweiten Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund vom 04.07.2024.

Die Anlagen 2 & 3 zur Stellplatzsatzung können auch als virtuelle Karten unter der folgenden Adresse abgerufen werden: Stellplatzsatzung (digistadtdo.de)

Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt

Mehr zum Thema