Baurechtliche Satzungen
Stellplatzsatzungen
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Neufassung der Stellplatzsatzung beschlossen.
Die Stellplatzsatzung regelt für das Dortmunder Stadtgebiet die Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradstellplätze im Baugenehmigungsverfahren, die Minderungsmöglichkeiten, ihre Beschaffenheit und Ablösemöglichkeiten.
Die Satzung ist am 21.10.2022 in Kraft getreten.
Bitte um Beachtung: Die nachstehende Neufassung der Stellplatzsatzung beinhaltet die Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund vom 23.05.2024 sowie die Satzung zur zweiten Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund vom 04.07.2024.
Die Anlagen 2 & 3 zur Stellplatzsatzung können auch als virtuelle Karten unter der folgenden Adresse abgerufen werden:
Neufassung Stellplatzsatzung vom 21.10.2022 mit Änderungen 2024
Stellplatzsatzung für den Bereich des Hochschul-Campus
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Stellplatzsatzung für das Gebiet des Hochschul-Campus beschlossen.
Diese Satzung regelt für den Bereich des Hochschul-Campus in Barop die Anzahl der notwendigen Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze. Sie gilt nur für hochschulbezogene Vorhaben auf dem Gebiet des Hochschul-Campus. Die Dortmunder Stellplatzsatzung ist in diesem Bereich bei hochschulbezogenen Vorhaben nicht mehr anzuwenden.
Die Satzung ist am 22.02.2025 in Kraft getreten.
Die Abgrenzungen des Gebiets in Anlage 1 & 2 können auch als virtuelle Karte unter der folgenden Adresse abgerufen werden: