Jugendamt

HIlfe und Beratung

Unterhaltsvorschuss

Hinweis
Sie haben im Februar 2025 weniger Unterhaltsvorschuss erhalten, als im Januar 2025 und fragen sich vielleicht warum. Hier die Erklärung:

Die ab Januar 2025 geltende Kindergelderhöhung um 5,00 € von 250,00 auf 255,00 € konnte aus Zeitgründen bei der Auszahlung des Unterhaltsvorschusses für Januar 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.

Dadurch ist es in allen Fällen im Januar 2025 zu einer Überzahlung in Höhe von 5,00 € gekommen, die mit der UV-Zahlung für Februar 2025 verrechnet wird.

Über die Zahlungsänderungen ab Januar 2025 und die Verrechnung der Überzahlung erhalten alle Bezieher*innen von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Januar/Februar 2025 jeweils einen Änderungsbescheid und ein zusätzliches Informationsschreiben.

Wir bitten Sie, den Eingang der Schreiben abzuwarten, die ggf.. beim JobCenter oder Sozialamt vorgelegt werden können.

Wer alleinerziehend ist und zu wenig, unregelmäßig oder gar keinen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommt, kann eine finanzielle Unterstützung des Staates erhalten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Deshalb möchten wir im Folgenden einige Fragen, die uns hierzu häufig gestellt werden, beantworten. Wenn Sie sich darüber hinaus persönlich informieren möchten, zögern Sie bitte nicht, uns direkt anzusprechen. Ansprechpersonen finden Sie unten auf dieser Seite.

Fragen und Antworten

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