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Büro für Kinder- und Jugendinteressen

Kinder haben Rechte! Seit 1989 gelten fast weltweit die UN-Kinderrechtskonventionen. Sie garantieren allen Kindern grundlegende Menschenrechte in den Bereichen Schutz, Entwicklung und Beteiligung.

Kinder und Jugendliche haben zwar Rechte, aber oftmals keine Lobby. Unser Ziel als Interessenvertretung für die Kinder und Jugendliche ist es, junge Mitbürger über ihre Rechte zu informieren und sie somit in ihrem Selbstbewusstsein und ihrer Persönlichkeit zu stärken. Als Interessenvertreter von Kindern und Jugendlichen spürt das Büro für Kinder- und Jugendinteressen in vielen direkten Aktionen Ideen und Wünsche von Kindern und Jugendlichen auf und setzt sich in der Öffentlichkeit, in Politik und Verwaltung für deren Interessen ein. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist es, bei städtischem Planen und Handeln mehr Kinder- und Jugendfreundlichkeit zu erreichen.

Aufgaben & Ziele

Die Grundlage für die Arbeit im Büro für Kinderinteressen sind die Rechte der Kinder, so wie sie in der UN-Konvention von 1989 beschrieben und von fast allen Staaten unterschrieben worden sind. Kinder sind im Sinne der Konvention alle Menschen, die noch nicht volljährig sind, in Deutschland also alle Kinder und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren.

Insbesondere das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Spiel und Freizeit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Meinungsäußerung, Information und Beteiligung sind für das Büro von besonderer Bedeutung.
Die kinder- und familienfreundliche Stadtgestaltung ist ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt, um eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung der Kinder zu unterstützen und „eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen und zu erhalten“ (SGB VIII, §1.3.4.).

Die gleichzeitige Beachtung und Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen (§3 Baugesetz, §8 SGB VIII) fördert Bildung und Demokratieverständnis.

Das jährliche Treffen der Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten, konnte 2020 wegen der bestehenden Corona Maßnahmen, leider nicht stattfinden.

Fragebogenaktion und Malwettbewerb

Als Ersatz haben wir eine Fragebogenaktion durchgeführt und zur Teilnahme an einem Malwettbewerb aufgefordert. Viele Vorschläge zur Verbesserung oder Aufwertung der Spielplätze sind uns dabei übermittelt worden. Diese werden jetzt auf Umsetzung überprüft und bearbeitet.

Auch dem Wunsch nach einem Treffen auf dem Spielplatz, werden wir unter Beachtung der gültigen Hygiene-Regeln, gerne nachkommen.

Der Malwettbewerb wurde ebenfalls sehr gut angenommen. Zahlreiche Kunstwerke zum Thema „Male DeinenTraumspielplatz“ haben uns erreicht. Die Kinder wurden mit kleinen Geschenken von uns für Ihren Einsatz belohnt.

Bei der Neugestaltung und Planung von Spielplätzen werden wir die Ideen und Vorschläge der Kinder bestimmt mit berücksichtigen.

Einige Kunstwerke möchten wir hier gerne vorstellen.

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Planung und Unterhaltung von Spielflächen

Kinder planen mit

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Anhörung, Mitsprache und Mitbestimmung, wenn es um ihre Lebensräume geht (Kinder- und Jugendhilfegesetz § 8). Als Experten in eigener Sache bringen sie ihr Fachwissen in die Spielraumplanung ein. Kinder- und Jugendbeteiligung läuft nie nach dem gleichen Schema ab. Sie ist von Ort zu Ort individuell der Situation anzupassen.

Planung von Spiel- und Lebensräumen für Kinder und Jugendliche ist aktive Planungsarbeit zwischen Kindern und Jugendlichen, Anwohnern, Jugendamt Tiefbauamt, technischen Planern und Garten- und Landschaftsplanern. Nur so können lebendige und attraktive Orte geschaffen werden, die den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht werden und die sicher, spannend und abwechslungsreich sind.

Kinder werden beteiligt

Das Büro für Kinderinteressen beteiligt Kinder und Jugendliche bei der Planung von Spielräumen, wie Spielplätzen, Spielpunkten in der City, Grünanlagen, Bolzplätzen, Mountainbikestrecken, Skateanlagen usw. Mit altersgemäßen Beteiligungsformen können Kinder und Jugendliche ihren Ideen und Wünschen Ausdruck geben, zum Beispiel in einer Zukunftswerkstatt oder beim Modellbau.

Dass ihre Anregungen ernst genommen werden, zeigt sich darin, dass Bauvorhaben in für Kinder überschaubaren Zeiträumen verwirklicht werden sollen und sie dann ganz konkret nachvollziehen können, wie ihre Vorstellungen verarbeitet wurden. Positiver Nebeneffekt: Beteiligte Kinder und Jugendliche fühlen sich für ihre mitgeplanten Spiel- und Lebensräume verantwortlich und Vandalismus wird somit effektiv vorgebeugt.

Projektbezogene Beteiligung (Schema)
1. Projektplanung:

In dieser Phase des Projektes gibt es erste Kontaktaufnahmen zu Kindern direkt im Quartier oder über Kitas, Schulen, Verbände etc. um zu hinterfragen, ob Interesse an einer Beteiligungsaktion besteht. Daraufhin finden Erstgespräche mit den interessierten Kindern statt, um sie detailliert über das Projekt zu Informieren. Entschließen sich die Kinder dazu an dem Projekt teilzuhaben, werden sie zu der Beteiligungsaktion eingeladen.

2. Projektdurchführung:

Bei dieser Beteiligungsaktion, die meist über mehrere Tage läuft, haben Kinder die Möglichkeit, ihre Ideen, Wünsche und Visionen auf vielfältige Art und Weise zu äußern.

3. Projektauswertung:

Im Anschluss an die Beteiligungsaktion werden die Ergebnisse ausgewertet. Mit dieser Auswertung geht das Büro für Kinderinteressen erneut zu den Kindern, um ihnen den "Bau-Plan" zu erläutern, gegebenenfalls Änderungswünsche zu diskutieren und das Einverständnis der Kinder einzuholen.

4. Projektdokumentation:

In schriftlicher Form wird das Projekt von A-Z festgehalten.

5. Projektabschluss:

Nach Fertigstellung werden die beteiligten Kinder eingeladen, ihre Planung zu begutachten und einzuweihen.

Konkretes Beispiel: Spielen ohne Barrieren – Der erste barrierefreie und integrative Spielbereich in Dortmund, Projektdokumentation (s. Referenzmaterial).

Kinderfreundlichkeit von Bebauungsplänen

Bei der Bebauung von städtischem Raum prüft das Büro für Kinderinteressen die Planung auf Kinderfreundlichkeit und fordert sie durch konkrete machbare Vorgaben ein.

Qualitätskriterien für kinderfreundliche Bebauungspläne:

  • Das städtebauliche Gesamtkonzept sollte klar gegliedert und für die Nutzer ablesbar sein.
  • Landschaft sollte in das Siedlungsgefüge in Form von Grünzügen eingebunden werden.
  • Siedlungsbezogene Plätze sollten als Orte der Begegnung geschaffen werden.
  • Erschließung: Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlangsamung sowie Anschluss an den ÖPNV sollten die wichtigsten Kriterien für die Planung des Verkehrssystems sein, ein von den Straßen separat geführtes Wegesystem sollte Freiflächen, Spielräume und Plätze verbinden und die Siedlung an die sie umgehenden Strukturen anbinden.
  • Soziale und gewerbliche Infrastruktur muss ab einer gewissen Siedlungsgröße gegeben sein.
  • Räume für Jugendliche mit Aufenthaltsqualitäten sind zu schaffen.
  • Vom Prinzip des nur eingrenzenden Spielplatzes sollte abgewichen werden zur Spiellandschaft hin mit allseits bespielbaren Freiräumen.
  • Wasser ist in vielfältigen Formen und Ausprägungen als Spielanlass zu gestalten.
  • Kunstobjekte im öffentlichen Raum akzentuieren die Gestaltung öffentlicher Freiräume, ästhetische Aspekte sind mit Spielwerten zu verbinden.
  • Ein Beleuchtungskonzept soll auf Aufenthalts- und Spielorte abgestimmt sein und auch als Gestaltelement eingesetzt werden.
  • Sport- und Bewegungsmöglichkeiten sind an nicht störenden Standorten anzulegen.
  • Partizipation: Die Qualität einer kinderfreundlichen Siedlung misst sich auch an der Qualität des Verfahrens einer Beteiligung seiner zukünftigen Bewohner.
  • Verfahren: Das Kinderbüro ist in das dialogorientierte Verfahren der Projektentwicklung einzubeziehen, insbesondere an der Ausführungs- und Objektplanung von Räumen für Kinder ist das Kinderbüro zu beteiligen.

Wir sind Ideengeber!

In Expertenrunden, auf Fachtagungen und im Rahmen von gutachterlichen Stellungnahmen gibt das Büro für Kinderinteressen aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen Wissen und Ideen zu Themen wie "Partizipation" oder "Kinderfreundliche Stadt" an andere Fachexperten (Planer, Gestalter etc.) weiter.

Sie können bei uns anfordern:

  • Projektmanagement und Beteiligung
  • Texte und Broschüren (s. Material)
  • Kinderrechtekoffer (Verleih)
  • Literatur zum Thema Kinderrechte/Partizipation (Verleih)

Kontakt

Jugendamt Dortmund - Büro für Kinder- und Jugendinteressen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Märkische Straße 24-26
44135 Dortmund

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