Familienportal
Willkommensbesuche: Willkommen in Dortmund!
Alle Dortmunder Familien mit neugeborenen Kindern und alle nach Dortmund zugezogenen Familien mit Kindern im Alter bis zwei Jahren haben einen Anspruch auf einen Willkommensbesuch, ob im elterlichen Haushalt oder im Familienbüro. In persönlichen Gesprächen informieren die Mitarbeiter*innen der Familienbüros Eltern über passgenaue Angebote, Leistungen und Services und erfragen Hinweise, Vorstellungen und Anregungen. Zu diesen Willkommensbesuchen erhalten die Familien eine Vielzahl an Informationsmaterial und Willkommensgeschenke für die Kleinen.
Willkommensbesuch digital
Was ist ein Willkommensbesuch digital?
Beim Willkommensbesuch digital informieren wir Sie über verschiedenste Themen, die in der ersten Zeit mit Baby für Sie interessant sein können, zum Beispiel über Kinderbetreuung und Angebote im Stadtbezirk. Zudem verweisen wir auf Informationsmaterialien für die erste Zeit mit Kind.
Welche Themen bei einem Willkommensbesuch besprochen werden können, erfahren Sie auch in der Podcast-Folge: „Das erwartet Sie bei einem Willkommensbesuch“ der Präventionsfachstelle.
Unser Angebot der persönlichen Beratung bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro bleibt natürlich weiterhin für Sie bestehen. Auch nach dem Willkommensbesuch digital können Sie mit dem Familienbüro in Ihrem Stadtbezirk Kontakt aufnehmen, um persönliche Anliegen zu klären.
Das Team des Willkommensbesuch digital steht Ihnen gern zur Verfügung: wb-digital@stadtdo.de
Damit das Familienbüros auch nach dem Willkommensbesuch weiterhin Kontakt zu den Familien aufnehmen und Informationen, Publikationen, Veranstaltungshinweise und Angebote weitergeben darf, benötigt das Familienbüro aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Einwilligungserklärung für den Datenschutz. Diese ist freiwillig und kann beim Willkommensbesuch oder online unter
Eine Weitergabe der Daten durch die Stadt Dortmund an Dritte erfolgt nicht. Sofern sich im weiteren Gespräch mit Ihnen der Bedarf ergibt, Daten weiterzuleiten, benötigen wir dafür Ihre ausdrückliche Zustimmung.