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Kinderfrüherkennungsuntersuchung (U-Untersuchung)
Hintergrund ist, dass in NRW die Kinderärztinnen und -ärzte zu einer Meldung an das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) verpflichtet sind, wenn Eltern mit ihrem Kind an einer Früherkennungsuntersuchung (U5 bis U9) teilgenommen haben. Dieses Verfahren wird in Nordrhein-Westfalen von der "Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen" geregelt, kurz: "UTeilnahmeDatVO". Wird die U-Untersuchung trotz Erinnerung nicht nachgeholt, wird das örtliche Jugendamt darüber informiert und schreibt die Eltern an.
Dortmunder Kinder gehen zur U
Das Projekt "Dortmunder Kinder gehen zur U" hat sich zum Ziel gesetzt, Eltern darin zu unterstützen, frühzeitig den Termin für die nächste Vorsorgeuntersuchung ihres Kindes zu vereinbaren und wahrzunehmen. Initiiert wurde die Aktion wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
In Kooperation mit den Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund werden Eltern rechtzeitig an diesen Termin erinnert. In Gesprächen und mit Hilfe von Informationsmaterial greifen die Erzieher*innen das Thema der wichtigen Vorsorgeuntersuchungen auf und motivieren die Eltern, dieses Angebot für ihr Kind zu nutzen.
Als Belohnung für die Teilnahme (Nachweis über die Vorlage des gelben Vorsorgeheftes) erhalten die Kinder ein kleines Geschenk und die Eltern das Gefühl, einen wichtigen Schritt in der gesunden Entwicklung ihres Kindes getan zu haben.
Dieses Angebot für Eltern ist in Kooperation mit einer Tageseinrichtung für Kinder, Kinderstuben oder feste Spielgruppen möglich.