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MigraDo

Beratung durch das Jobcenter

Die Jobcenter-Fachkräfte im MigraDo geben in einem ersten Kontakt Basis-Informationen an Neuzugewanderte, die Fragen zum Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch (II) haben und prüfen, ob ein Anspruch auf Leistungen beim Jobcenter besteht und wie dieser beantragt werden kann.
Des Weiteren bilden die Beratungsfachkräfte im MigraDo eine Lotsenfunktion und geben neu zugewanderten Menschen bei Bedarf Orientierung und informieren zu den Aufgaben des Jobcenter, wie

  • Menschen in Arbeit und Ausbildung bringen
  • Unterstützung bei der Suche nach Sprachkursen und zum Spracherwerb
  • Unterbreitung von arbeitsmarktlichen Förderinstrumenten zur Aktivierung und Qualifizierung
  • Auszahlung von Geldleistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Miete für Wohnraum)
  • usw.

Die Erfahrungen und Erfolge der letzten Jahre zeigen, dass für eine nachhaltige berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, ausreichend gefestigte Deutschkenntnisse und eine gezielte individuelle Qualifizierung unverzichtbar sind.
Die Angebote des Jobcenter Dortmund können zum großen Teil durch Dolmetscher*innen-Dienstleistungen unterstützt werden. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, da hierdurch sichergestellt werden kann, dass die Kenntnisvermittlung adressatengerecht durchgeführt und aufbereitet wird.
Die daraus resultierenden Erfolge, wie beispielsweise die Erlangung von Kenntnissen bis hin zu Abschlüssen, bieten die Grundlage für eine bedarfsdeckende und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.

Integration Point des Jobcenter Dortmund

Als Geflüchtete*r mit einem anerkannten Aufenthaltsstatus nach § 25, Absatz 1-3 sowie Absatz 5 nach dem Aufenthaltsgesetz und mit Wohnsitz in Dortmund erhalten Sie im sogenannten "Integration Point" Hilfe zur beruflichen Integration und zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Integration Point

Beratungsbüro für Neuzuwanderer - Berswordthalle

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Kleppingstr. 37
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis

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Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.