Infektion und Hygiene
Infektionsschutz
Viren, Bakterien, Pilze oder Parasiten können Krankheiten hervorrufen - zum Beispiel Influenza, RSV, Salmonellen, Campylobacter oder EHEC. Manche von ihnen sind meldepflichtig. Der Schutz vor solchen Erkrankungen gehört zu den Aufgaben der Abteilung Infektionsschutz im Gesundheitsamt.
Zur Adresse: Gesundheitsamt Dortmund - Infektionsschutz und Umweltmedizin
Themen im Bereich Infektionsschutz
Informationen zu bestimmten Infektionskrankheiten
Tuberkulose
Die Tuberkuloseerkrankung (früher auch als „Schwindsucht“ bezeichnet) ist eine Erkrankung, die bevorzugt die Lungen befällt. Durch Einatmung des Tuberkuloseerregers (Mykobakterium tuberkulosis) kann der Krankheitserreger in die Lungen gelangen und dort zu einer speziellen Entzündung führen.
Erkrankte Menschen geben die Bakterien vor allen dann durch Husten an die Umgebung und andere Menschen weiter, wenn bei ihnen die Tuberkuloseherde in der Lunge direkten Anschluss an die Bronchien und damit die Außenluft haben. Diesen ansteckenden Zustand der Krankheit nennt man "offene Tuberkulose".
Erkrankte mit einer offenen Tuberkulose werden im Krankenhaus auf einer Isolierstation behandelt, solange sie ansteckend sind. Zum Schutz der Bevölkerung vor einer Weitergabe des Tuberkuloseerregers besteht für Erkrankte gemäß des Infektionsschutzgesetzes auch die Pflicht, sich für die Zeit der Ansteckungsfähigkeit auf einer Isolierstation aufzuhalten. Die Einhaltung dieser Pflicht wird vom Gesundheitsamt überprüft und kann bei Weigerung auch mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden.
Informationen zu bestimmten Infektionskrankheiten
Masern
Masern sind sehr ansteckend und können einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf nehmen. Eine Impfung kann vor der Erkrankung schützen.
Das Masernschutzgesetz schreibt für Besuchende und Beschäftigte bestimter Einrichtungen eine Nachweispflicht der Immunität gegen Masern vor. Das Gesundheitsamt Dortmund hat dafür ein Serviceportal eingerichtet.
Gesundheitsamt Dortmund - Infektionsschutz
44137 Dortmund
Ansprechpartner*innen / Zuständigkeiten ergeben sich nach der Postleitzahl des Wohnortes des*der Erkrankten; bei der infektionshygienischen Überwachung aus dem Standort der Einrichtung.




