Gesundheitsangebote für Erwachsene
Arzneimittel
Der Arzneimittelverkehr wird auf örtlicher Ebene durch die Amtsapotheker*innen im Gesundheitsamt überwacht. Die Aufsicht betrifft alle Betriebe, die Arzneimittel an Endverbrauchende abgeben (z.B. Apotheken, Drogeriemärkte, Reformhäuser und andere Einzelhandelsbetriebe).
Amtsapotheker*innen wirken bei der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mit, indem sie Daten zum Arzneimittelkonsum der Bevölkerung erheben und analysieren, um auf dieser Grundlage die Bevölkerung über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufzuklären ("Sozialpharmazie").
Leistungen im Bereich Arzneimittel
Betäubungsmittel
- Überprüfung der Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln sowie die Vergabe von Substitutionsmitteln an drogenabhängige Menschen.
- Beglaubigung der Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Beratung
Amtsapotheker*innen sind Ansprechpersonen für alle Bürger*innen, Angehörige von Heil- und Pflegeberufen, für Apotheker*innen sowie Einzelhändler*innen die freiverkäuflichen Arzneimittel und/oder Biozide, Wasch- und Reinigungsmittel sowie andere Gefahrstoffe abgeben. Sie geben Hilfestellung bei Rechtsfragen, nehmen Beschwerden über die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln entgegen und klären über gefährliche Arzneimittel und angebliche "Wundermittel" sowie über Eigenschaften gefährlicher Stoffe, ihre Kennzeichnung und den Umgang mit ihnen auf.
Mitnahme von Betäubungsmitteln und medizinischem Cannabis auf Auslandsreisen
Ärztliche Fachpersonen dürfen Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Betäubungsmittel, die auf Grundlage einer solchen ärztlicher Verschreibung erworben wurden, dürfen - abhängig von den Regeln der Reiselandes - in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge aus- oder eingeführt werden. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig.
Links und Downloads
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Serviceportal Reisen mit Betäubungsmitteln (BTM) / Schengener Abkommen -
Bescheinigung Mitnahme Betäubungsmittel: Schengen, 80 KB, PDF -
Becheinigung Mitnahme Betäubungsmittel: Andere Länder, 827 KB, PDF -
Homepage Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte -
Reisen mit Betäubungsmitteln, Homepage des BfArM -
Giftnotrufzentrale NRW -
Homepage Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneistoffe -
Online Meldeformular für Nebenwirkungen von Arzneimitteln -
Homepage Centrum für Reisemedizin -
Homepage "Die Reisemedizin" der BAD GmbH -
Homepage Auswärtiges Amt: Sicher Reisen
Apothekenaufsicht
Gesundheitsamt - Apothekenaufsicht - Chemikalien, Gefahrstoffe
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