Service

Nutzung des Dortmunder Stadtwappens

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Hier können Sie einen Antrag auf Genehmigung zur Nutzung des Dortmunder Stadtwappens stellen. Jede Verwendung des Stadtwappens für nicht-städtische Zwecke bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Stadt Dortmund. Die Genehmigung erfolgt widerruflich für die Dauer von 5 Jahren und kann auf Antrag entsprechend verlängert werden.
Die Stadt Dortmund erhebt für die Erlaubnis zur Verwertung des Stadtwappens ein Entgelt nach der Entgeltordnung, 11 KB, PDF .

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Nutzung des Stadtwappens ist entgeltfrei für:

  • Dissertationen, Examens-, Zulassungsarbeiten, oder ähnliches
  • Einmalige Abgabe an Privatpersonen zu Sammelzwecken
  • Dortmunder Vereine und Institutionen
  • Parteien, Wähler*innenvereinigungen und Ratsvertreter*innen

Mit Entgelt:

Verkaufs- und Sammlerobjekte

Bei der Verwendung auf Produkten mit Souvenircharakter und Sammlerobjekten beträgt das Entgelt 30,00 Euro.

Bei höherwertigen Wertgegenständen (Schmuckstücke, Uhren, hochwertige Porzellane, u. ä.) beträgt das Entgelt 90,00 Euro.

In besonderen Fällen ist eine Abweichung von dieser Festsetzungen möglich.

In Fällen, die dieser Gebührenordnung, 11 KB, PDF nicht aufgeführt sind, wird die Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalles nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt bzw. nicht erhoben. Die Bemessung der Gebühr richtet sich dabei insbesondere nach der wirtschaftlichen Bedeutung der eingeräumten Verwertungsberechtigung.

Die Gebühren werden für die erstmalige Erlaubnis für widerruflich 5 Jahre erhoben und je Verlängerung erneuert.

Voraussetzungen

  • Vollständige Absender-Angaben (Name‚ Vorname, Firma, Anschrift, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse).
  • Beabsichtigter Nutzungszweck, Umfang/Stückzahl und ca. Nettoverkaufspreis pro Stück eines Produktes.
  • Das Stadtwappen darf nur im Ganzen und nicht verzerrt dargestellt werden.
  • Belegexemplar der Nutzung (Foto per E-Mail reicht aus).
  • Bei Neuauflage oder Erweiterung ist vor Produktion die Erweiterungsgenehmigung zu beantragen.
  • Die Nutzung darf den Interessen der Stadt Dortmund nicht entgegenstehen, z. B. in Verbindung mit verfassungs- und demokratiefeindlichen, minderheitenfeindlichen oder pornografischen Inhalten.
  • Jede Art von Anwendung, die den Eindruck erweckt, Nutzer*innen handeln für oder im Auftrag der Stadt Dortmund, ist unzulässig.

Rechtsgrundlagen

Das Recht zur Verwertung des Stadtwappens steht ausschließlich der Stadt Dortmund zu (§ 12 BGB-Namensrecht). Dieses Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie jedes sonstige Verwendungsrecht.

Entgeltordnung, 11 KB, PDF (die Bestandteil der Nutzungserlaubnis ist).

Kontakt

Stadt Dortmund - Fachbereich Marketing + Kommunikation - Stadtwappen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hohe Straße 1
44122 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen