Nutzung des Dortmunder Stadtwappens
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Hier können Sie einen Antrag auf Genehmigung zur Nutzung des Dortmunder Stadtwappens stellen. Jede Verwendung des Stadtwappens für nicht-städtische Zwecke bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Stadt Dortmund. Die Genehmigung erfolgt widerruflich für die Dauer von 5 Jahren und kann auf Antrag entsprechend verlängert werden.
Die Stadt Dortmund erhebt für die Erlaubnis zur Verwertung des Stadtwappens ein Entgelt nach der
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Gebühren
Die Nutzung des Stadtwappens ist entgeltfrei für:
- Dissertationen, Examens-, Zulassungsarbeiten, oder ähnliches
- Einmalige Abgabe an Privatpersonen zu Sammelzwecken
- Dortmunder Vereine und Institutionen
- Parteien, Wähler*innenvereinigungen und Ratsvertreter*innen
Mit Entgelt:
Verkaufs- und Sammlerobjekte
Bei der Verwendung auf Produkten mit Souvenircharakter und Sammlerobjekten beträgt das Entgelt 30,00 Euro.
Bei höherwertigen Wertgegenständen (Schmuckstücke, Uhren, hochwertige Porzellane, u. ä.) beträgt das Entgelt 90,00 Euro.
In besonderen Fällen ist eine Abweichung von dieser Festsetzungen möglich.
In Fällen, die
Die Gebühren werden für die erstmalige Erlaubnis für widerruflich 5 Jahre erhoben und je Verlängerung erneuert.
Voraussetzungen
- Vollständige Absender-Angaben (Name‚ Vorname, Firma, Anschrift, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse).
- Beabsichtigter Nutzungszweck, Umfang/Stückzahl und ca. Nettoverkaufspreis pro Stück eines Produktes.
- Das Stadtwappen darf nur im Ganzen und nicht verzerrt dargestellt werden.
- Belegexemplar der Nutzung (Foto per E-Mail reicht aus).
- Bei Neuauflage oder Erweiterung ist vor Produktion die Erweiterungsgenehmigung zu beantragen.
- Die Nutzung darf den Interessen der Stadt Dortmund nicht entgegenstehen, z. B. in Verbindung mit verfassungs- und demokratiefeindlichen, minderheitenfeindlichen oder pornografischen Inhalten.
- Jede Art von Anwendung, die den Eindruck erweckt, Nutzer*innen handeln für oder im Auftrag der Stadt Dortmund, ist unzulässig.
Rechtsgrundlagen
Das Recht zur Verwertung des Stadtwappens steht ausschließlich der Stadt Dortmund zu (§ 12 BGB-Namensrecht). Dieses Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie jedes sonstige Verwendungsrecht.
Kontakt
Stadt Dortmund - Fachbereich Marketing + Kommunikation - Stadtwappen
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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