Nutzung des Dortmunder Stadtwappens

Hier können Sie einen Antrag auf Genehmigung zur Nutzung des Dortmunder Stadtwappens stellen. Jede Verwendung des Stadtwappens für nicht-städtische Zwecke bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Stadt Dortmund. Die Genehmigung erfolgt widerruflich für die Dauer von 5 Jahren und kann auf Antrag entsprechend verlängert werden.
Die Stadt Dortmund erhebt für die Erlaubnis zur Verwertung des Stadtwappens ein Entgelt nach der Entgeltordnung, 11 KB, PDF .

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Stadt Dortmund - Fachbereich Marketing + Kommunikation - Stadtwappen