Service

Beihilfe

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Die Beihilfestelle der Stadt Dortmund übernimmt alle Aufgaben, die im Rahmen der Beratung, Anerkennung, Festsetzung und Zahlbarmachung von Beihilfen entstehen. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen und ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Eine vollständige Kostendeckung ist nicht zwangsläufig gewährleistet. Für den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der Krankheitskosten ist eine individuelle Versicherung notwendig.

Zu unserem Kundenkreis gehören:

  • Aktive Verbeamtete der Stadt Dortmund
  • Versorgungsempfänger*innen der Stadt Dortmund
  • Aktive Lehrkräfte an Grund,- Haupt- und öffentlichen Förderschulen im Bereich des Schulamtes für die Stadt Dortmund
  • Und zusätzlich für den vorgenannten Personenkreis in Vertretung für die Stadt Hagen

Besonderheit:

Zum Kundenkreis gehören ebenfalls aktive Tarifbeschäftigte, sofern sie bis 31. Dezember 1998 eingestellt worden sind und das Arbeitsverhältnis ununterbrochen fortbesteht. Der Beihilfeanspruch beschränkt sich bei diesem Personenkreis auf Kronen-, Brücken- und Implantatversorgungen.

E-Rezept:

Erste private Krankenkassen ermöglichen ihren Mitgliedern bereits die Nutzung des E-Rezeptes. Um ein E-Rezept in der Beihilfestelle bearbeiten zu können, benötigen wir neben dem Kostenbeleg der Apotheke weiterhin auch das ausgedruckte Rezept. Sie können sich das Rezept in der Praxis in Papierform ausstellen lassen oder es in der E-Rezept-App als PDF herunterladen, um es dann selbst auszudrucken.

Förderungen

Online-Services und Formulare

Informationsblätter

Rechtsgrundlagen

Die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist in Form einer Rechtsverordnung ergangen. Rechtsgrundlage ist § 75 Landesbeamtengesetz. Der Gesetzgeber hat mit dieser Ermächtigung die Grenzen abgesteckt, innerhalb deren das Finanzministerium die Gewährung von Beihilfen regeln soll. Die Beihilfenverordnung NRW konkretisiert damit die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Beihilfefähig sind die notwendigen und angemessenen Aufwendungen. Die Begrenzung auf die Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen hat zur Folge, dass nicht alles, was heute medizinisch sinnvoll ist oder angeboten wird, auch beihilfefähig ist.

Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen

Verwaltungsvorschriften

Beihilfenverordnung Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Beihilfestelle Stadt Dortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Markt 10
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    Geschlossen
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    Geschlossen
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Beihilfestelle in Vertretung für die Stadt Hagen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Markt 10
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    Geschlossen
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    Geschlossen
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Weitere Services

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Abfallpatenschaften

Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

Abfallrechtliche Verfahren

Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

Abgeschleppte Fahrzeuge

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

Abwasserbeseitigung (privat)

Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

Abwehr von Großschadensereignissen

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Aktenvernichtung

Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

Aktionsplan für Teilhabe und Bildung

„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.

Online-Service

Altkleider

Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

Altlastenkataster

Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.

Online-Service

Altlastensanierung

Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

Amtliche Basiskarte (ABK)

Wir informieren über die Amtliche Basiskarte (ABK), welche auf dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) basiert – Details hier.

Online-Service

Amtliche Grenzanzeige

Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

Änderung der Lagebezeichnung

Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

Anerkennung von Angeboten nach der AnFöVO

Wir informieren Sie über anerkannte Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag. Formulare und Details zu Gebühren & Unterlagen – hier.