Beihilfe
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Bitte beachten Sie unsere erweiterten telefonischen Sprechzeiten ab dem 12. Dezember 2024!
Die Beihilfestelle der Stadt Dortmund übernimmt alle Aufgaben, die im Rahmen der Beratung, Anerkennung, Festsetzung und Zahlbarmachung von Beihilfen entstehen. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen und ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Eine vollständige Kostendeckung ist nicht zwangsläufig gewährleistet. Für den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der Krankheitskosten ist eine individuelle Versicherung notwendig.
Zu unserem Kundenkreis gehören:
- Aktive Verbeamtete der Stadt Dortmund
- Versorgungsempfänger*innen der Stadt Dortmund
- Aktive Lehrkräfte an Grund,- Haupt- und öffentlichen Förderschulen im Bereich des Schulamtes für die Stadt Dortmund
- Und zusätzlich für den vorgenannten Personenkreis in Vertretung für die Stadt Hagen
Besonderheit:
Zum Kundenkreis gehören ebenfalls aktive Tarifbeschäftigte, sofern sie bis 31. Dezember 1998 eingestellt worden sind und das Arbeitsverhältnis ununterbrochen fortbesteht. Der Beihilfeanspruch beschränkt sich bei diesem Personenkreis auf Kronen-, Brücken- und Implantatversorgungen.
E-Rezept:
Erste private Krankenkassen ermöglichen ihren Mitgliedern bereits die Nutzung des E-Rezeptes. Um ein E-Rezept in der Beihilfestelle bearbeiten zu können, benötigen wir neben dem Kostenbeleg der Apotheke weiterhin auch das ausgedruckte Rezept. Sie können sich das Rezept in der Praxis in Papierform ausstellen lassen oder es in der E-Rezept-App als PDF herunterladen, um es dann selbst auszudrucken.
Online-Services und Formulare
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Kurzantrag Stadt Dortmund, 228 KB, PDF -
Erst- und Änderungsantrag Stadt Dortmund, 995 KB, PDF -
Kurzantrag Stadt Hagen, 253 KB, PDF -
Erst- und Änderungsantrag Stadt Hagen, 405 KB, PDF -
Kurzantrag Lehrkraft Dortmund, 267 KB, PDF -
Erst- und Änderungsantrag Lehrkraft Dortmund, 973 KB, PDF -
Kurzantrag Lehrkraft Hagen, 293 KB, PDF -
Erst- und Änderungsantrag Lehrkraft Hagen, 1 MB, PDF -
Anlage Unfallbericht, 67 KB, PDF -
Anlage Spezifizierte Brillenrechnung, 198 KB, PDF -
Anlage Schweigepflichtentbindung, 8 KB, PDF -
Anlage Psychotherapie, 296 KB, PDF -
Anlage Preisvereinbarung Reha, 109 KB, PDF -
Anlage Pflege, 184 KB, PDF -
Anlage Vollmacht, 193 KB, PDF
Informationsblätter
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Allgemeine Hinweise 2022, 185 KB, PDF -
Informationsblatt 2022, 388 KB, PDF -
Informationsblatt 2023, 97 KB, PDF -
Datenschutzgrundverordnung, 157 KB, PDF -
Erreichbarkeit Beihilfestelle nach Softwareeinführung, 55 KB, PDF -
Informationen zur vollstationären Pflege, 1 MB, PDF -
Informationen zu Kostenanfragen, 34 KB, PDF
Rechtsgrundlagen
Die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist in Form einer Rechtsverordnung ergangen. Rechtsgrundlage ist § 75 Landesbeamtengesetz. Der Gesetzgeber hat mit dieser Ermächtigung die Grenzen abgesteckt, innerhalb deren das Finanzministerium die Gewährung von Beihilfen regeln soll. Die Beihilfenverordnung NRW konkretisiert damit die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Beihilfefähig sind die notwendigen und angemessenen Aufwendungen. Die Begrenzung auf die Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen hat zur Folge, dass nicht alles, was heute medizinisch sinnvoll ist oder angeboten wird, auch beihilfefähig ist.
Kontakt
Beihilfestelle Stadt Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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MontagGeschlossen
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Beihilfestelle in Vertretung für die Stadt Hagen
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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