Beihilfe
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Die Beihilfestelle der Stadt Dortmund übernimmt alle Aufgaben, die im Rahmen der Beratung, Anerkennung, Festsetzung und Zahlbarmachung von Beihilfen entstehen. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen und ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Eine vollständige Kostendeckung ist nicht zwangsläufig gewährleistet. Für den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der Krankheitskosten ist eine individuelle Versicherung notwendig.
Zu unserem Kundenkreis gehören:
- Aktive Verbeamtete der Stadt Dortmund
- Versorgungsempfänger*innen der Stadt Dortmund
- Aktive Lehrkräfte an Grund,- Haupt- und öffentlichen Förderschulen im Bereich des Schulamtes für die Stadt Dortmund
- Und zusätzlich für den vorgenannten Personenkreis in Vertretung für die Stadt Hagen
Besonderheit:
Zum Kundenkreis gehören ebenfalls aktive Tarifbeschäftigte, sofern sie bis 31. Dezember 1998 eingestellt worden sind und das Arbeitsverhältnis ununterbrochen fortbesteht. Der Beihilfeanspruch beschränkt sich bei diesem Personenkreis auf Kronen-, Brücken- und Implantatversorgungen.
E-Rezept:
Erste private Krankenkassen ermöglichen ihren Mitgliedern bereits die Nutzung des E-Rezeptes. Um ein E-Rezept in der Beihilfestelle bearbeiten zu können, benötigen wir neben dem Kostenbeleg der Apotheke weiterhin auch das ausgedruckte Rezept. Sie können sich das Rezept in der Praxis in Papierform ausstellen lassen oder es in der E-Rezept-App als PDF herunterladen, um es dann selbst auszudrucken.
Online-Services und Formulare
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Kurzantrag Stadt Dortmund, 228 KB, PDF -
Erst- und Änderungsantrag Stadt Dortmund, 995 KB, PDF -
Kurzantrag Stadt Hagen, 253 KB, PDF -
Erst- und Änderungsantrag Stadt Hagen, 405 KB, PDF -
Kurzantrag Lehrkraft Dortmund, 267 KB, PDF -
Erst- und Änderungsantrag Lehrkraft Dortmund, 973 KB, PDF -
Kurzantrag Lehrkraft Hagen, 293 KB, PDF -
Erst- und Änderungsantrag Lehrkraft Hagen, 1 MB, PDF -
Anlage Unfallbericht, 67 KB, PDF -
Anlage Spezifizierte Brillenrechnung, 198 KB, PDF -
Anlage Schweigepflichtentbindung, 8 KB, PDF -
Anlage Psychotherapie, 296 KB, PDF -
Anlage Preisvereinbarung Reha, 109 KB, PDF -
Anlage Pflege, 184 KB, PDF -
Anlage Vollmacht, 193 KB, PDF
Informationsblätter
Rechtsgrundlagen
Die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist in Form einer Rechtsverordnung ergangen. Rechtsgrundlage ist § 75 Landesbeamtengesetz. Der Gesetzgeber hat mit dieser Ermächtigung die Grenzen abgesteckt, innerhalb deren das Finanzministerium die Gewährung von Beihilfen regeln soll. Die Beihilfenverordnung NRW konkretisiert damit die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Beihilfefähig sind die notwendigen und angemessenen Aufwendungen. Die Begrenzung auf die Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen hat zur Folge, dass nicht alles, was heute medizinisch sinnvoll ist oder angeboten wird, auch beihilfefähig ist.
Kontakt
Beihilfestelle Stadt Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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MontagGeschlossen
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DienstagGeschlossen
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Mittwochbis und bis
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DonnerstagGeschlossen
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Beihilfestelle in Vertretung für die Stadt Hagen
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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MontagGeschlossen
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DienstagGeschlossen
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Mittwochbis und bis
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DonnerstagGeschlossen
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Weitere Services
Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
Abwehr von Großschadensereignissen
„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.
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Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
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Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
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Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.
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Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.
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Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.