Stadtentwicklung
Fortschreibungsentwurf des "Masterplans Einzelhandel" ab sofort einsehbar

Die wesentlichen Ziele des "Masterplans Einzelhandel" sind die Stärkung des Oberzentrums Dortmund, die Erhaltung und Entwicklung der City und der Nebenzentren, sowie die Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung.
Neben dieser Funktion ist der "Masterplan Einzelhandel" eine bedeutsame Abwägungsgrundlage bei der Aufstellung von Bauleitplänen (sogenanntes sonstiges städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch).
Um diese Funktionen erfüllen zu können, umfasst der "Masterplan Einzelhandel" notwendige Inhalte, wie die parzellenscharfe Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, die Dortmunder Sortimentsliste sowie Steuerungsgrundsätze.
Überprüfung und Überarbeitung der Aussagen
Eine regelmäßige Fortschreibung des "Masterplans Einzelhandel" ist notwendig, damit der Masterplan praktikabel und rechtssicher angewendet werden kann. Mit der Fortschreibung wurde ein externes Gutachterbüro beauftragt. Auf Grundlage einer flächendeckenden Einzelhandelsbestandserhebung und Nutzungskartierung sowie städtebaulich-funktionaler Analysen erfolgte eine Überprüfung und Überarbeitung der konzeptionellen Aussagen des "Masterplans Einzelhandel".
Mit dem Fortschreibungsentwurf liegt damit eine aktualisierte planerische Grundlage zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels vor, die die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Offenlage des Entwurfs ab Montag, 12. Dezember
Vom 12.12.2022 bis 20.01.2023 erfolgt die Offenlage des Entwurfs des "Masterplans Einzelhandel" 2021. Während der Offenlage steht der Fortschreibungsentwurf
Darüber hinaus liegen die Unterlagen vom 12.12.2022 bis 20.01.2023 einschließlich beim
Anregungen und Hinweise zum Fortschreibungsentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt Dortmund (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an masterplan-einzelhandel vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des "Masterplans Einzelhandel" unberücksichtigt bleiben können.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird ein abschließender Ratsbeschluss über den fortgeschriebenen "Masterplan Einzelhandel" erfolgen.