Donnerstag 13. März 2025
08:35 Uhr

Warnstreiks: Eingeschränkte Dienste bei der Stadt Dortmund und EDG

Die Gewerkschaften haben Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung zu Warnstreiks aufgerufen. Betroffen sind mehrere Ämter und Fachbereiche – u.a. die Bürgerdienste. Dienstleistungen der Stadt stehen nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Am Freitag, 14. März, betrifft das zahlreiche Stellen der Verwaltung, zum Beispiel die Bezirksverwaltungsstellen in Aplerbeck und Mengede, MigraDO und das Service-Telefon doline. Diverse Dienste der EDG werden bis mindestens Sonntag, 16. März, bestreikt.

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Härtefallfonds

Finanzielle Unterstützung - Dortmunder Haushalte mit geringen Mitteln können Hilfe bei hohen Energiekosten bekommen

Gestiegene Energiepreise und die hohe Inflation stellen viele Dortmunder*innen vor große finanzielle Herausforderungen. Ein Härtefallfonds hilft, Notlagen abzufedern. Viele Dortmunder*innen haben Anspruch auf diese Unterstützung.

Beantragen können Bürger*innen diese Hilfen in den lokalen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände - die Abwicklung geht schnell und unbürokratisch. Abrufbar sind die Mittel aus dem Härtefallfonds, den die Stadt Dortmund aus den Stärkungspaktleistungen des Landes finanziert, bis zum Ende des Jahres 2023.

Abgewickelt wird der Härtefallfonds über die Sozialberatungsstellen der Dortmunder Wohlfahrtsverbände, also die Hilfseinrichtungen von Diakonie, Caritas, AWO etc. "Wir begrüßen die Umsetzung dieses Hilfeangebots, das wir bereits auf dem ersten Energiegipfel im Herbst gefordert haben. Als Unterstützer bei der Abwicklung leisten wir nun unseren Beitrag", so Diakonie-Geschäftsführer Niels Back im Namen der beteiligten Dortmunder Wohlfahrtsverbände.

Wer hat Anspruch auf Hilfen aus dem Härtefallfonds?

Von dem Fonds profitieren können ab sofort Empfänger*innen von Transferleistungen

  • nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII,
  • Wohngeld,
  • BAföG,
  • Berufsausbildungsbeihilfe,
  • Kinderzuschlag sowie
  • sonstige Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln. Die Einkommensgrenzen für diese "Schwellenhaushalte" finden sich im Flyer zum Härtefallfonds. (Medium: flyer_dortmunder_haertefallfonds_2023)
  • Voraussetzung ist außerdem, dass pro Person weniger als 1.000 Euro verfügbares Vermögen vorhanden sind.

Unterstützung für verschiedene Belange

Die finanziellen Hilfen stehen insbesondere zur Verfügung für die Jahresrechnung des*der Energieversorgers*in, für die Kosten eines Wiederanschlusses an die Versorgung oder für den Ersatz eines notwendigen Haushaltsgeräts wie Herd oder Waschmaschine. Auch für andere dringend notwendige Anschaffungen, für die keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen, kann eine Förderung gewährt werden - etwa den Kauf eines Tornisters oder eines verkehrstüchtigen Kinderfahrrads zur Vorbereitung auf die Fahrradprüfung in der Schule.

Wie kommen Bürger*innen an die Unterstützung?

Beantragt werden können die genannten Hilfen nur persönlich an diesen Stellen:

Sozialberatung der Diakonie
Arndtstraße 16
44135 Dortmund
Tel. +49 231 84 94 600
Sozialberatung der Diakonie

Soziale Fachberatung im Bernhard-März-Haus (Caritas)
Osterlandwehr 12-14
44145 Dortmund
Tel. +49 231 72 60 14 00
Soziale Fachberatung im Bernhard-März-Haus (Caritas)

SkF Hörde, Allgemeine Sozialberatung
Niederhofener Str. 52
44263 Dortmund
Tel. +49 231 42 57 99 60
SkF Hörde, Allgemeine Sozialberatung

Beratungsstelle Arbeit der Arbeiterwohlfahrt
Leopoldstraße 16-20
44147 Dortmund
Tel. +49 231 81 21 24
Beratungsstelle Arbeit der Arbeiterwohlfahrt

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