Jugendschutz

Rausch mit Risiko: Stadt Dortmund plant Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige  

Das Rauschmittel Lachgas ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Besonders junge Menschen sollen bald davor geschützt werden: Die Stadt Dortmund plant, den Verkauf, die Ab- und und die Weitergabe an Jugendliche zu untersagen.

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Die Stadt Dortmund hat eine Ordnungsbehördliche Verordnung erarbeitet, die es den örtlichen Händler*innen künftig untersagen soll, Minderjährigen Lachgas verkaufen zu dürfen. Das soll auch für die Ab- und Weitergabe an Jugendliche gelten. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Über die Beschlussvorlage entscheidet der Rat am 13. Februar.

Oberbürgermeister Thomas Westphal im Gespräch
Urheber
Thomas Westphal
Oberbürgermeister der Stadt Dortmund
Bild: Stadt Dortmund / Niklas Kähler

Der Missbrauch von Lachgas, insbesondere unter Jugendlichen, ist eine besorgniserregende Entwicklung, der wir nicht tatenlos zusehen. Deshalb gehen wir als Stadt Dortmund voran.

Ein deutliches Signal

Oberbürgermeister Thomas Westphal erläutert die Pläne der Stadt: „Mit dem geplanten Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige setzen wir frühzeitig klare Grenzen, um junge Menschen vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen. Unser Ziel ist es, frühzeitig gegenzusteuern.“

Mit einem Verbot wäre Dortmund Vorreiter in NRW. In anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind landesweite Verbote in Planung. Westphal beschreibt eine einheitliche Regelung im Bundesgebiet als sinnvoll: „Wir senden ein deutliches Signal. Um einen Flickenteppich an Vorschriften aber zu verhindern, muss es eine bundeseinheitliche Regelung geben. Nur so können wir bestmöglich verhindern, dass Jugendliche problemlos an Lachgas gelangen. Ein klar geregeltes Verkaufsverbot auf Bundesebene wäre daher der effektivste Schutz für junge Menschen.“

Riskanter Rausch durch Lachgas

Auch Ordnungsdezernent Norbert Dahmen weist im Interview auf die Risiken von Lachgas hin. Dass Lachgas als Partydroge verwendet werde, erlebten auch die entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung: „Wir wissen durch Beobachtungen des Kommunalen Ordnungsdienstes, durch Hinweise des Gesundheitsamtes [...], dass tatsächlich Lachgas als Partydroge gerade in der Jugend- und jungen Erwachsenen-Szene immer weiter verbreitet ist – deswegen wollen wir auch reagieren.“

Hinweis
Die Risiken von Lachgas – von Schwindel bis Nervenschäden

Gesundheitsexpert*innen warnen vor den Folgen des Lachgas-Konsums. Das sind unter anderem:

  • Taubheitsgefühle
  • Koordinationsschwierigkeiten
  • Schwindel
  • Bewusstlosigkeit
  • langfristige Nervenschäden

Gerade bei Minderjährigen sind das Nervensystem und die geistige Entwicklung noch nicht vollständig ausgereift. Deshalb sind sie besonders gefährdet.

Wegen seiner Wirkungen wird Lachgas mehr und mehr als inhalative Droge in reiner Form auf Partys und in der Freizeit konsumiert. Anfangs war es vor allem in Clubs und auf Musikfestivals verbreitet. Mittlerweile konsumieren es viele auch in kleinen Gruppen oder allein zu Hause.

So hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Dortmund im vergangenen Jahr wiederholt Jugendliche und junge Erwachsene beim Konsum von Lachgas im öffentlichen Raum angetroffen, auch im Umfeld von Schulen und auf Kinderspielplätzen.

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