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Verkehr & Sicherheit

Kinder haben Vorfahrt: Ordnungsamt kontrollierte Verkehr in Dortmunder Spielstraßen

Bei ihrer jährlichen Sonderaktion hat die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes von Mitte September bis Mitte Oktober gezielt den Verkehr in Dortmunder Spielstraßen kontrolliert. Das Ergebnis: zahlreiche Verstöße.

Die Straßenverkehrsordnung nennt sie „verkehrsberuhigte Bereiche“ – besser bekannt sind sie als Spielstraßen. Das blaue Verkehrszeichen mit den weißen Silhouetten eines Kindes und eines Erwachsenen, die vor einem Haus auf der Straße Fußball spielen, weist Verkehrsteilnehmer*innen schon darauf hin: Ab hier ist besondere Vorsicht geboten.

Ein Auto mit geöffnetem Kofferaum, im Kofferaum steht eine mobile Blitzeranlage, die nach außen gerichtet ist. Das Auto steht am Straßenrand an einer Kreuzung, im Hintergrund sind Bäume.
Bild: Stadt Dortmund
In Spielstraßen gilt Schrittgeschwindigkeit - das kontrollierte das Ordnungsamt.
Bild: Stadt Dortmund

209 Verwarnungsgelder

Von Mitte September bis Mitte Oktober hat die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes eine Vielzahl von Dortmunder Spielstraßen erneut in den Fokus gerückt und die Einhaltung der geltenden Regeln kontrolliert. Neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs kam auch die mobile Geschwindigkeitsüberwachung zum Einsatz.

Bei den Parkverstößen verhängten die Außendienstkräfte insgesamt 209 Verwarnungsgelder von bis zu 20 Euro. Zur Gefahrenabwehr mussten zudem 55 widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Trauriger Spitzenreiter

29 Ordnungswidrigkeiten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden beispielsweise in den verkehrsberuhigten Bereichen der Widumer Straße, der Müserstraße und der Westerbleichstraße erfasst – darunter auch ein trauriger Spitzenreiter, der mit 31 km/h mehr als dreimal so schnell unterwegs war. Ein solcher Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 160 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

Zur Sicherheit in den Dortmunder Spielstraßen wird die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes auch weiterhin konsequent gegen Geschwindigkeits- und Parkverstöße in den verkehrsberuhigten Bereichen vorgehen, wo es die Gegebenheiten zulassen.

Was gilt im verkehrsberuhigten Bereich?

In umgangssprachlich so genannten Spielstraßen gilt Schrittgeschwindigkeit, also maximal zehn Stundenkilometer. Darüber hinaus ist das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. So sollen Freiflächen zum Spielen, Verweilen und Bewegen freigehalten werden – und Verkehrsteilnehmer*innen und spielende Kinder sollen sich frühzeitig gegenseitig gut sehen können.

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