Gewerbe- und Industrieabfälle
Gewerbe- und Industrieabfälle sind Abfälle, die in den Bereichen Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, Industrie und öffentliche Einrichtungen anfallen.
Gefährlicher Abfall
- Bei mehr als 2000 kg gefährlicher Abfälle pro Jahr benötigen Gewerbe- und Industriebetriebe eine Abfallerzeugernummer.
- Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle > 2000 kg bei Bau- und Abbruchmaßnahmen ist ebenfalls eine Abfallerzeugernummer zwingend notwendig.
- Der Abfallerzeuger hat die ordnungsgemäße Entsorgung mittels eines Registers zu dokumentieren.
- Das Register ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
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Nicht gefährlicher Abfall
- Am 01.August 2017 ist die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten.
- Erzeuger von gewerblichen Abfällen haben anfallende Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln, ausgenommen sind Betriebe, in denen weniger als 50 kg/Woche anfällt
- auch für Bau- und Abbruchabfälle mit einem Abfallvolumen größer 10 m³ je Baumaßnahme gelten die Getrennthaltungspflichten
- Erweitert wurde die Dokumentationspflicht für Erzeuger und Besitzer von Abfällen, sowie für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen
- Die Dokumentation ist auf Verlagen der Behörden vorzulegen
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Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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