Anlagenbezogener Immissionsschutz
Wirtschaftliches Handeln ist im Regelfall mit Eingriffen in die Umwelt verbunden. Der Betrieb technischer Anlagen kann mit Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme oder anderen Emissionen verbunden sein. Diese dürfen als Immissionen in der Nachbarschaft nicht zu Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen führen.
Es ist daher Aufgabe der Überwachungsbehörden den ordnungsgemäßen Betrieb technischer Anlagen zu überprüfen. Dieser anlagenbezogene Umweltschutz wird in Dortmund nicht über die örtliche Immissionsschutzbehörde abgewickelt, sondern wird als "Besonderheit" von der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen mit Sitz in Hagen wahrgenommen.
Mit dem am 01.01.2008 in Kraft getretenen "Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts" sind in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten im Umweltbereich neu geregelt worden. Den Kreisen und kreisfreien Städten als Untere Umweltschutzbehörden wurden zahlreiche Aufgaben, die bisher von den Bezirksregierungen wahrzunehmen waren, als Pflichtaufgabe zugewiesen. Durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag übernahm dabei die Stadt Hagen sämtliche den drei Städten neu übertragenen Aufgaben des Umweltrechts. Die Untere Umweltschutzbehörde besitzt somit für diese Aufgaben die örtliche Zuständigkeit für Dortmund, aber auch für die Stadtgebiete von Bochum und Hagen.
Aufgaben der gemeinsame Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen:
- sie genehmigt Industrie- und Gewerbeanlagen nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- sie bearbeitet Nachbarbeschwerden über Industrie- und Gewerbeanlagen bei Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Gerüchen u. ä.,
- sie überwacht Industrie- und Gewerbeanlagen sowie Deponien von Amts wegen,
- sie gibt fachliche Stellungnahmen an andere Behörden und
- sie ist Träger öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch.
Die
Downloads und Links
Kontakt
Stadt Hagen - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Anschrift und Erreichbarkeit58095 Hagen
Erfahren Sie, welche Bereiche in Dortmund geschützt sind und welche Pflichten für Eigentümer von Naturdenkmalen gelten.
Eine Übersicht zum UN Nachhaltigkeitsziel Nummer 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum in Dortmund
Informationen zum Projekt NOX-Block
Sicheres Heizen mit Holz: Tipps zur richtigen Nutzung von Kaminen und Öfen für gemütliche Wärme ohne Belästigungen.
Informationen zur Förderung von Elektromobilität im Taxiverkehr im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund. Mehr hier.
Dortmund fördert den Hochwasserschutz von Privatimmobilien mit einem neuen Fonds, um Eigentümer*innen zu unterstützen.
Erfahren Sie, welche Bereiche in Dortmund geschützt sind und welche Pflichten für Eigentümer von Naturdenkmalen gelten.
Erfahren Sie hier mehr zu den Services der Stadt Dortmund im Fachbereich Klimaschutz.
Entdecken Sie die Services des Umweltamtes im Bereich Natur und Landschaft. Mehr erfahren - hier.
1.200+ City-Bike-Stellplätze: Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt schafft sichere, zentrale Abstellmöglichkeiten. Erfahren Sie mehr!
Kontroverse Diskussion in Deutschland – Erfahren Sie mehr über EMF, Grenzwerte und den "Dortmunder Weg" zur Mobilfunkinfrastruktur.
Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur Kampagne UmsteiGERN im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund.
Elektromagnetische Felder: Allgegenwärtig und umstritten. Erfahren Sie mehr über Elektrosmog und den Schutz vor EMF nach 26. BImSchVO.
Das Klimabarometer zeigt die laufenden Klimaschutzaktivitäten der Stadt Dortmund. Hier können Sie die Arbeitsprozesse von Klimaprojekten verfolgen.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den angebotenen (Online-) Services des Umweltamtes der Stadt Dortmund.