Artenschutz
Seit 1976 ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA), dem sich bis heute 148 Staaten angeschlossen haben, auch in Deutschland in Kraft. Es beschränkt und kontrolliert den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Etwa 5.000 Tier- und 25.000 Pflanzenarten werden derzeit durch das Abkommen geschützt. Je nach Gefährdungsgrad wird die bedrohte Art einer Schutzkategorie zugeordnet, woraus sich bestimmte Vermarktungsbeschränkungen ableiten.
In der Artenschutzverordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) werden die internationalen Bestimmungen umgesetzt. Hier gelten für einzelne Arten sogar verschärfte Schutzbestimmungen. Die EG-Artenschutzverordnung enthält alle Regelungen über Ein- und Ausfuhr, Vermarktung und Transport geschützter Arten. Je nach Gefährdungsgrad sind die bedrohten Arten vier Schutzkategorien zugeordnet.
Der Artenschutz in Deutschland befasst sich auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes mit Besitz-, Stör-, Zugriffs- und Vermarktungsverboten geschützter Arten.
Die Bundesartenschutzverordnung und das Landesnaturschutzgesetz NRW setzen internationales Recht um und ergänzen es.
Links zu den Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen
Erfahren Sie, welche Regelungen für streng geschützte Landschildkröten gelten, einschließlich der Tierausweis-Einführung und Kennzeichnungspflicht.
Erfahren Sie, wie Sie Vermarktungsgenehmigungen für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten gemäß der EG-Verordnung erhalten können.
Erfahren Sie alles über die Kennzeichnungspflicht für bestimmte geschützte Tierarten und die zugelassenen Methoden gemäß Bundesartenschutzverordnung.
Erfahren Sie, wie Sie Herkunftsnachweise für den Kauf und Verkauf von Tier- oder Pflanzenarten gemäß EG-Verordnung Anhang B erhalten können.
Eine Übersicht zu den Aufgaben des Veterinärwesens der Stadt Dortmund
Kontaktinformationen zu dem Bereich Untere Jagd- und Fischereibehörde des Umweltamtes der Stadt Dortmund erhalten Sie hier.
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